Erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb Anzeige

    Erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb Anzeige

    Die Erbschaftsteuer entsteht in der Regel mit dem Tod der Erblasserin beziehungsweise des Erblassers.

    Beschreibung

    Die Erbschaftsteuer entsteht grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Voraussetzung für die Einleitung einer Veranlagung zur Erbschaftsteuer ist die Anzeige des Erbens selbst. Grundsätzlich ist jeder Erwerb anzeigepflichtig. Es bestehen jedoch Ausnahmen.

    Dem Finanzamt nicht anzeigen müssen Sie:
    • eine Schenkung, wenn sie gerichtlich oder notariell beurkundet wurde oder
    • eine Erbschaft, wenn sie auf einem von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffneten Testament oder Erbvertrag beruht.
    In diesen Fällen wird das Finanzamt in der Regel von den genannten Stellen informiert.

    In folgenden Ausnahmekonstellationen müssen Sie die Erbschaft dem Finanzamt dennoch anzeigen:

    • Wenn die Erbschaft zwar auf einem von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffneten Testament oder Erbvertrag beruht, aber daraus das Verhältnis der erbenden Person zum Erblasser beziehungsweise zur Erblasserin nicht ohne Zweifel erkennbar ist.

    • Wenn die Erbschaft zwar auf einem von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffneten Testament oder Erbvertrag beruht, aber zum Erwerb gehören:

    • Grundbesitz,
    • Betriebsvermögen,
    • Auslandsvermögen oder
    • Anteile an Kapitalgesellschaften, die nicht der Anzeigepflicht nach § 33 des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes unterliegen.

    Online-Dienst

    MFW-ELSTER

    ID: L100010_100196600

    Beschreibung

    ELSTER steht für die ELektronische STeuerERklärung und ermöglicht eine effiziente, zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen. Für die elektronische Übermittlung der verschiedenen Steuerdaten via Internet stellt ELSTER dem Steuerbürger eine kostenlose Anwendung zur Verfügung: Mein ELSTER ist Ihr Online-Finanzamt, mit dem die papierlose Abgabe der Steuerdaten über eine interaktive Webanwendung mit höchster Sicherheit, schnell und komfortabel möglich ist.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2023 (von: Rammo, Egon)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Rammo, Egon)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    zuständige Stelle

    Ihr zuständiges Finanzamt für Erbschaftsteuerangelegenheiten: Finanzamt Kusel/Landstuhl

    Ansprechpartner

    Finanzamt Kusel-Landstuhl

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 46

    66869 Kusel

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Mo. bis Mi.: 08.00 - 16.00 Uhr Do.: 08.00 - 18.00 Uhr Fr.: 08.00 - 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06381 9967-0(Sprechzeiten: Mo. bis Mi.: 08.00 - 16.00 Uhr Do.: 08.00 - 18.00 Uhr Fr.: 08.00 - 13.00 Uhr)

    Fax: 06381 9967-21060

    E-Mail: poststelle@finanzamt-kusel-landstuhl.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 31.10.2023 (von: Rammo, Egon)

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: Rammo, Egon)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    Rechtsgrundlage(n)

    §30 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG)

    Verfahrensablauf

    Jeder Erwerb, der der Erbschafts- und Schenkungsteuer unterliegt, ist grundsätzlich vom Erwerber innerhalb von drei Monaten, nachdem er vom Vermögensanfall Kenntnis erlangt hat, dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Bei Schenkungen ist auch der Schenker zur Anzeige verpflichtet. Es reicht ein formloses Schreiben oder eine Nachricht über das Portal ELSTER.

    Die Anzeige der Erbschaft/Schenkung beim Finanzamt ersetzt nicht die Erbschaft- / Schenkungsteuererklärung. Falls eine Steuererklärung abzugeben ist, wird das Erbschaftsteuerfinanzamt Sie dazu auffordern.

    Fristen

    Sie müssen die Erbschaft oder die Schenkung innerhalb von drei Monaten anzeigen, nachdem Sie davon erfahren haben.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/3 am 23.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 08.02.2023 (von: Rammo, Egon)

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Rammo, Egon)

    Stichwörter

    Vermächtnis, ELSTER, Erbfall, Erbschaftsteuererklärung, Erbschaftsteuer, Testament, Tod Lebenspartner, Tod, Tod Ehepartner

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)