Anpassung von Steuervorauszahlungen Bewilligung

    Anpassung von Steuervorauszahlungen Bewilligung

    Was können Sie tun, wenn die vom Finanzamt festgesetzten Vorauszahlungen zur Einkommensteuer zu hoch oder zu niedrig sind?

    Beschreibung

    Die Höhe der Vorauszahlungen ergibt sich grundsätzlich aus dem letzten Einkommensteuerbescheid. Sie bemisst sich grundsätzlich nach dem Ergebnis der letzten Einkommensteuer-Veranlagung. Die Vorauszahlungen können (nach oben oder nach unten) angepasst werden, wenn die voraussichtliche Einkommensteuer des laufenden Jahres davon abweicht.

    Vorauszahlungstermine sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember.

    Online-Dienst

    Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100010_100196600

    Beschreibung

    ELSTER steht für die ELektronische STeuerERklärung und ermöglicht eine effiziente, zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen. Für die elektronische Übermittlung der verschiedenen Steuerdaten via Internet stellt ELSTER dem Steuerbürger eine kostenlose Anwendung zur Verfügung: Mein ELSTER ist Ihr Online-Finanzamt, mit dem die papierlose Abgabe der Steuerdaten über eine interaktive Webanwendung mit höchster Sicherheit, schnell und komfortabel möglich ist.

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    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ihr zuständiges Finanzamt

    Ansprechpartner

    Finanzamt Merzig

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Gaswerk

    66663 Merzig

    Postfachadresse

    Postfach 10 02 32

    66653 Merzig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06861 703-0

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Finanzamt Saarbrücken I - Außenstelle Völklingen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 09 52

    66009 Saarbrücken

    Hausanschrift

    Marktstraße 5

    66333 Völklingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06898 203-01

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Vorauszahlungen sind nur festzusetzen, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt betragen. Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden gleichmäßig auf die künftigen Vorauszahlungstermine des laufenden Jahres verteilt.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 37 Einkommensteuergesetz

    Verfahrensablauf

    Sofern eine Änderung in Betracht kommt, sind dem Finanzamt die geänderten Werte (voraussichtliche Einkünfte, steuermindernde Tatbestände) mitzuteilen. Das Finanzamt entscheidet dann über eine eventuelle Neufestsetzung der Vorauszahlungen.

    Die Antragstellung kann schriftlich oder elektronisch über das Portal ELSTER erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2 am 28.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Stichwörter

    Einkommensteuer, ELSTER, Steuerbescheid, Einkommen, Einkommensteuererklärung, Nachzahlung, Abschlagszahlung, steuerliche Auswirkungen, Steuervorauszahlung, Vorauszahlung, Körperschaftsteuererklärung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English