Strafanzeige Aufnahme Andere Strafanzeige

    Andere Strafanzeige stellen

    Wenn Sie Kenntnis einer Straftat erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt wurden oder Zeuge einer Straftat wurden, können Sie online eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Damit informieren Sie die Strafverfolgungsbehörden über das Ereignis und den Tathergang.

    Beschreibung

    Sie können eine Strafanzeige stellen, ganz gleich, ob Sie geschädigt sind, eine Straftat bezeugen können oder unbeteiligt sind. Eine schnelle Bearbeitung wird durch die Auswahl des Bundeslandes, in dem sich das Ereignis zugetragen hat, gefördert.  Eine Anzeige können Sie formlos, telefonisch, online und auf der Wache, entweder anonym oder mit Angabe Ihrer Kontaktdaten, stellen. Die Online-Anzeige ist als Zusatzangebot zu verstehen.

    Bei der Strafanzeige steht die Mitteilung eines strafrechtlichen Sachverhaltes im Mittelpunkt. Es wird nach unterschiedlichen Deliktgruppen unterschieden. Wenn das Delikt, welches Sie anzeigen wollen,  nicht aufgelistet ist, wählen Sie bitte die Deliktgruppe Andere Straftat aus.

    Wenn Sie eine Anzeige erstatten, sind Sie Zeuge im Strafverfahren. Ungeachtet Ihrer online erstatteten Anzeige kann es erforderlich sein, Sie im Rahmen der weiteren Bearbeitung dieser auf die hierfür zuständige Polizeidienststelle vorzuladen, zum Beispiel, um mit Ihnen persönlich eine Zeugenvernehmung durchführen zu können.

    Weiterhin besteht die Möglichkeit, der Anzeige Fotos, Belege oder Dokumente als elektronische Anlagen beizufügen. Diese Möglichkeit sollte insbesondere genutzt werden, um Nachweise (Kaufbelege, Quittungen oder Bilder von gestohlenen Gegenständen, beschädigten Sachen oder Screenshots von Bildschirminhalten) der Polizei bereits mit der Anzeige zu übermitteln.

    Online-Dienst

    Onlinewache

    ID: L100010_100104203

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Polizeidienststellen

    Ansprechpartner

    Ministerium für Inneres, Bauen und Sport - Landespolizeipräsidium

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 134

    66121 Saarbrücken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 681 962-0

    E-Mail: lpp@polizei.slpol.de

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ggf. Nachweise (Kaufbelege, Quittungen, oder Bilder)

    Voraussetzungen

    Jede Person, die Kenntnis einer Straftat hat, kann eine Anzeige aufgeben. Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 158 Strafprozessordnung (StPO) - Strafanzeige, Strafantrag

    Rechtsbehelf

    Nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Eine Anzeige kann online, schriftlich, telefonisch oder mündlich erfolgen bzw. abgegeben werden.

    Wenn Sie die Anzeige online abgeben wollen:

    Die Onlineabgabe einer Anzeige erfolgt in mehreren Schritten.

    Über das Internetportal können Sie Strafanzeige erstatten. Hierbei kann es sich um verschiedene Delikte handeln.

    Sie rufen die Internetwache über eine zentrale URL auf. Die Auswahl des für die Bearbeitung zuständigen Bundeslandes erfolgt über den Ereignisort. Nach Auswahl des Formulars zur Anzeigeerstattung von anderen Straftaten können Sie grundlegende Angaben zu Ihrer Person machen (bspw. Personalien, Handynummer, Mailadresse). Im Anschluss können Sie Daten zum Tatort, zur Tatzeit, zum Täter und zum Ereignis selbst erfassen. Die Erfassung wird begleitet von rechtlichen Belehrungen (Zeugen- bzw. Beschuldigtenbelehrung sowie Strafantragserfordernis und Einstellungsbescheid).

    Es besteht die Möglichkeit, Dokumente wie z.B. Kaufbelege, Quittungen und/oder Bilder wie z.B. Screenshots, Bilder von Beschädigungen oder gestohlenen Gegenständen mit der Anzeige zu übermitteln.

    Nach erfolgter Abgabe der Anzeige erhalten Sie eine E-Mail mit einer Vorgangsnummer und den Kontaktdaten der bearbeitenden Stelle.

    Die zuständige Dienststelle der Polizei nimmt die Anzeige entgegen und prüft diese. Erstatten Sie Anzeige einer Straftat, die außerhalb Deutschlands bzw. in einem anderen Bundesland begangen wurde, übermittelt die Strafverfolgungsbehörde die Anzeige an die zuständige Behörde.

    Erst wenn keinerlei Ermittlungsansätze zur Verfügung stehen, wird das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Erfolgschancen differieren je nach der Art der Straftat. Grundsätzlich gilt, je mehr Informationen Sie bereitstellen, desto höher sind die Chancen, dass die Polizei den Täter findet. 

    Wer eine Person wissentlich und fälschlicherweise verdächtigt, begeht eine Straftat. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

    Fristen

    Eine Frist ist nicht einzuhalten. Allerdings sollten Sie die jeweiligen Verjährungsfristen beachten, denn in der Regel verjähren Straftaten im Normalfall nach einer gewissen Zeitspanne.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Eingang der Onlineanzeige erhalten Sie eine Emailbestätigung mit einer Vorgangsnummer. Die Bearbeitungszeit hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Eine zeitliche Eingrenzung ist nicht möglich.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bauen und Sport am 06.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Stichwörter

    Vermutete Straftat, Anfangsverdacht, Täterbeschreibung, Täter, Kriminalität, Tathergang, Sicherheit, Verdacht, Straftat, Opfer, Strafanzeige, Internetkriminalität, Ermittlung, Geschädigte Person, Onlineanzeige, Hinweis, Anzeige

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de