verbindliche Auskunft im Besteuerungsverfahren ErteilungOnline erledigen

    verbindliche Auskunft im Besteuerungsverfahren Erteilung

    Um steuerliche Konsequenzen besser einschätzen zu können, haben Sie die Möglichkeit beim zuständigen Finanzamt eine verbindliche Auskunft zu beantragen.

    Beschreibung

    Im Steuerbereich begegnen Bürgern und Unternehmern häufig komplizierte und unübersichtliche Sachverhalte, deren Auswirkungen auf die Steuerfestsetzung schwer zu beurteilen sind. Dies führt zu Unsicherheiten bei der Nutzung von Gestaltungsmöglichkeiten und den daraus resultierenden steuerlichen Konsequenzen. Um Unsicherheiten zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, in bestimmten Fällen eine verbindliche Auskunft über die künftige Besteuerung zu beantragen. Die verbindliche Auskunft soll es Bürgern und Unternehmern ermöglichen, steuerliche Konsequenzen bereits vor der Umsetzung von Gestaltungsmöglichkeiten abzuschätzen. Hierbei muss es sich um genau bestimmte aber noch nicht verwirklichte Sachverhalte handeln. An einer solchen Auskunft muss im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse bestehen.

    Online-Dienst

    Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100010_100196600

    Beschreibung

    ELSTER steht für die ELektronische STeuerERklärung und ermöglicht eine effiziente, zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen. Für die elektronische Übermittlung der verschiedenen Steuerdaten via Internet stellt ELSTER dem Steuerbürger eine kostenlose Anwendung zur Verfügung: Mein ELSTER ist Ihr Online-Finanzamt, mit dem die papierlose Abgabe der Steuerdaten über eine interaktive Webanwendung mit höchster Sicherheit, schnell und komfortabel möglich ist.

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    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ihr zuständiges Finanzamt

    Ansprechpartner

    Finanzamt Saarbrücken I - Außenstelle Völklingen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 09 52

    66009 Saarbrücken

    Hausanschrift

    Marktstraße 5

    66333 Völklingen

    Kontakt

    Fax: 0698 203-133

    Telefon Festnetz: 06898 203-01(Sprechzeiten: Telefonisch Mo. bis Do.: 07.30 - 15.30 Uhr Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr unter Tel.: 0681 501-3008 / 0681 501-3009)

    E-Mail: poststelle@fasb.saarland.de

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Grundsätzlich wird nur der Antrag benötigt.

    Formulare

    Die Antragstellung kann schriftlich oder elektronisch über das Portal ELSTER erstellt werden.

    Voraussetzungen

    Schriftform oder elektronische Form über das Portal ELSTER

    Bezeichnung des Antragstellers
    (Name, Adresse, Steuernummer)

    Umfassende Darstellung des Sachverhalts
    Im Auskunftsantrag ist der ernsthaft geplante und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht verwirklichte Sachverhalt ausführlich und vollständig darzulegen. Es ist unschädlich, wenn bereits mit vorbereitenden Maßnahmen begonnen wurde, solange der dem Auskunftsersuchen zugrunde liegende Sachverhalt im Wesentlichen noch nicht verwirklicht wurde und noch anderweitige Dispositionen möglich sind.

    Darlegung des besonderen steuerlichen Interesses des Antragstellers

    Ausführliche Darlegung des Rechtsproblems mit eingehender Begründung des eigenen Rechtsstandpunktes des Antragstellers

    Angabe zu Zeitraum und Steuerart

    Formulierung konkreter Rechtsfragen
    Es reicht nicht aus, allgemeine Fragen zu den bei Verwirklichung des geplanten Sachverhalts eintretenden steuerlichen Rechtsfragen darzulegen.

    Ausschließlichkeitserklärung
    Erklärung, dass über den zur Beurteilung gestellten Sachverhalt bei keiner anderen Finanzbehörde eine verbindliche Auskunft beantragt wurde.

    Versicherung des Antragstellers,
    dass alle für die Ertelung der Auskunft und für die Beurteilung erforderlichen Angaben gemacht wurden und der Wahrheit entsprechen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Bearbeitung des Antrages ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Siehe § 89 Abs. 3 ff. AO.

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und Wissenschaft, Referat B/3 am 26.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Stichwörter

    verbindliche Auskunft, steuerliche Auswirkungen, steuerliche Konsequenzen, Auskunft

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de