Steuererklärung Übermittlung
Die Einkommensteuererklärung und viele andere Erklärungen können Sie über ELSTER elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln.
Beschreibung
Bürgerinnen und Bürger mit Gewinneinkünften (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder aus freiberuflicher bzw. selbständiger Tätigkeit) und Unternehmen sind verpflichtet, ihre Steuererklärungen elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Alle anderen Bürgerinnen und Bürgern steht dieser Weg ebenfalls offen.
Zur Erstellung und Übermittlung von Steuerklärung stehen das Portal ELSTER der deutschen Steuerverwaltung und viele kommerzielle Produkte zur Verfügung.
Online-Dienst
Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Ihr zuständiges Finanzamt
Für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes liegt die Zuständigkeit zentral beim Finanzamt Saarbrücken I, Außenstelle Völklingen.
Ansprechpartner
Finanzamt Neunkirchen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1234
66512 Neunkirchen
Kontakt
Telefon Festnetz: 06821 109-0
Finanzamt Saarbrücken I - Außenstelle Völklingen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 09 52
66009 Saarbrücken
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06898 203-01
Voraussetzungen
Internetzugang über einen PC oder ein mobiles Gerät (Tablet, Smartphone)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaften, Referat B/1 am 14.02.2024
Stichwörter
ELSTER, Körperschaftsteuererklärung, Lohnsteuerjahresausgleich, Steueranmeldung, Einkommensteuererklärung, elektronische Steuererklärung, Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuererklärung, Steuererklärung, Lohnsteueranmeldung