Steuererklärung Übermittlung
Die Einkommensteuererklärung und viele andere Erklärungen können Sie über ELSTER elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln.
Beschreibung
Bürgerinnen und Bürger mit Gewinneinkünften (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder aus freiberuflicher bzw. selbständiger Tätigkeit) und Unternehmen sind verpflichtet, ihre Steuererklärungen elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Alle anderen Bürgerinnen und Bürgern steht dieser Weg ebenfalls offen.
Zur Erstellung und Übermittlung von Steuerklärung stehen das Portal ELSTER der deutschen Steuerverwaltung und viele kommerzielle Produkte zur Verfügung.
Online-Dienst
MFW-ELSTER
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Ihr zuständiges Finanzamt
Für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes liegt die Zuständigkeit zentral beim Finanzamt Saarbrücken I, Außenstelle Völklingen.
Ansprechpartner
Finanzamt Neunkirchen
Aktuelles
Überregionale Zuständigkeiten: Zur Verbesserung der Aufgabenerledigung wurden einige Aufgaben dieses Finanzamtes auf andere Finanzämter übertragen. Die folgenden Aufgaben bzw. Organisationseinheiten sind daher nicht beim Finanzamt Neunkirchen angesiedelt. Das zuständige Finanzamt wird Ihnen bei Auswahl der Aufgabe bzw. Organisationseinheit angezeigt. Betriebspüfung für Groß- und Konzernbetriebe (Finanzamt Saarbrücken II) Betriebsprüfung für Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe (Finanzamt Saarbrücken II) Bewertungsstelle (Finanzamt St. Wendel) Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle (Finanzamt Kusel-Landstuhl) Finanzkasse (Finanzamt Saarlouis) Grunderwerbsteuerstelle (Finanzamt Merzig) Lohnsteueraußenprüfung (Finanzamt Saarbrücken II) Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle (Finanzamt Saarbrücken II) Umsatzsteuersonderprüfung (Finanzamt Saarbrücken II) Veranlagung Körperschaften und Personengesellschaften (Finanzamt Saarbrücken I)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1234
66512 Neunkirchen
Öffnungszeiten
Vor-Ort-Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!   Servicesprechzeiten telefonisch: Mo. bis Do.: 07.30 - 15.30 Uhr Fr.:  07:30 - 12:00 Uhr unter Tel.: 0681 501-3006 / 0681 501-3007 Termine online vereinbaren unter:  https://www.saarland.de/termin-finanzamt
Kontakt
Telefon Festnetz: 06821 109-0
Finanzamt Saarbrücken I - Außenstelle Völklingen
Aktuelles
Am Standort Völklingen sind die Veranlagungsstellen für Körperschaften und Personengesellschaften angesiedelt. Nähere Angaben erhalten Sie über das Haupthaus des Finanzamts Saarbrücken I.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 09 52
66009 Saarbrücken
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06898 203-01
Voraussetzungen
Internetzugang über einen PC oder ein mobiles Gerät (Tablet, Smartphone)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaften, Referat B/1 am 14.02.2024
Stichwörter
Steuererklärung, Lohnsteuerjahresausgleich, elektronische Steuererklärung, Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuervoranmeldung, Steueranmeldung, Lohnsteueranmeldung, Umsatzsteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, ELSTER