Steuerliche Anmeldung eines Unternehmens ZusendungOnline erledigen

    Unternehmen oder selbstständige Tätigkeit zur Steuer anmelden

    Wenn Sie ein Unternehmen gründen, sich an einem Unternehmen beteiligen oder sich selbstständig machen, müssen Sie das Finanzamt informieren.

    Beschreibung

    Bei Eröffnung ist dies der Gemeinde, in der der Betrieb oder die Betriebstätte eröffnet wird, mitzuteilen. Die Gemeinde gibt diese Information an das zuständige Finanzamt weiter. Bei Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit ist dies von Ihnen selbst dem Finanzamt mitzuteilen.

    Damit das Finanzamt Sie bei der Steuer richtig einordnen kann, benötigt es bestimmte Informationen zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Dazu sind bei Eröffnung eines land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebs oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" zu erklären. Der Fragebogen ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln. Folgende Fragebögen stehen hierfür zur Auswahl:

    Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen),
    Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft,
    Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft,
    Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht,
    Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft.

    Elektronische Fragebögen zur steuerlichen Erfassung sowie weitere Informationen zur Übermittlung werden im Online-Verfahren ELSTER zur Verfügung gestellt. Im Fall unbilliger Härten kann das Finanzamt auf die elektronische Übermittlung verzichten.

    Der Fragebogen "Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 4 und 5 KStG oder Aufnahme einer wirtschaftlichen/unternehmerischen Tätigkeit" steht nur in Papierform zur Verfügung.

    Das Finanzamt legt mithilfe dieses Fragebogens unter anderem fest,
    welche Art von Steuern Sie zahlen müssen,
    wann Sie zahlen müssen und
    wieviel Sie voraussichtlich zahlen müssen.

    Ihre Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bilden die Grundlage für alle Korrespondenz rund um Ihr Unternehmen oder Ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Finanzamt.

    Auch wenn Sie nebenberuflich tätig werden wollen, müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

    Online-Dienst

    Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100010_100196600

    Beschreibung

    ELSTER steht für die ELektronische STeuerERklärung und ermöglicht eine effiziente, zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen. Für die elektronische Übermittlung der verschiedenen Steuerdaten via Internet stellt ELSTER dem Steuerbürger eine kostenlose Anwendung zur Verfügung: Mein ELSTER ist Ihr Online-Finanzamt, mit dem die papierlose Abgabe der Steuerdaten über eine interaktive Webanwendung mit höchster Sicherheit, schnell und komfortabel möglich ist.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

    Ansprechpartner

    Für Eisenach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Online-Verfahren ELSTER

    In Ausnahmefällen können Sie sich die Formulare herunterladen.

    Voraussetzungen

    Sie nehmen eine

    gewerbliche,
    selbstständige (freiberufliche) oder
    land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit auf, oder

    Sie gründen eine

    Körperschaft,
    Kapitalgesellschaft
    Personengesellschaft/-gemeinschaft oder
    einen Verein, oder
    Sie beteiligen sich an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft

    und Sie betreiben Ihre Tätigkeit nicht nur als Liebhaberei (keine Gewinnerzielungsabsicht).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Melden Sie sich hierfür auf der Internetseite ELSTER an.

    Hinweis:
    Verfügen Sie noch nicht über ein ELSTER-Benutzerkonto, müssen Sie dieses zunächst anlegen. Die Registrierung umfasst mehrere Schritte und kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Das ELSTER-Benutzerkonto benötigen Sie ebenfalls für die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen.

    Sind Sie eine minderjährige Person oder eine Person ohne inländischen Wohnsitz und ohne Identifikationsnummer?
    Dann können Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über eine gesonderte Registrierungsform (sogenannter ELSTERLightAccount) abgeben. Die Registrierung erfolgt hier mit Hilfe Ihrer E-Mail-Adresse. Mit diesem Account können Sie lediglich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Nach Erhalt Ihrer Steuernummer können Sie diese Registrierung dann in ein vollwertiges Benutzerkonto umwandeln.

    Wählen Sie anschließend unter dem Reiter "Formulare & Leistungen" die Option "Alle Formulare" aus. Klicken Sie dann auf den für Ihr Gewerbe oder Ihre selbstständige Tätigkeit relevanten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus, laden Sie gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Fragebogen ab. Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und wird auf Sie zukommen, falls weitere Unterlagen benötigt werden. Anschließend wird Ihnen Ihre Steuernummer schriftlich mitgeteilt.

    Im Fall unbilliger Härten kann das Finanzamt auf die elektronische Übermittlung verzichten. Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihnen eine elektronische Übermittlung des Fragebogens aufgrund unbilliger Härten nicht zumutbar ist, so wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.

    Hinweis:
    Für Vereine steht derzeit noch kein Online-Verfahren zur Verfügung. 

    Fristen

    Die Mitteilung an das Finanzamt hat innerhalb eines Monats nach der Betriebseröffnung oder nach der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit zu erfolgen. Gleiches gilt für die Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Stichwörter

    ELSTER, Finanzamt, Freiberufliche Tätigkeit, Anmeldung, Gründen, Unternehmen, Gewerbeanmeldung, Steuerliche Anmeldung eines Unternehmens, Steuerliche Erfassung, Betriebsgründung, Unternehmen anmelden, Selbstständigkeit, Gründung, Betrieb

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English