Unternehmen oder selbstständige Tätigkeit zur Steuer anmelden
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, sich an einem Unternehmen beteiligen oder sich selbstständig machen, müssen Sie das Finanzamt informieren.
Beschreibung
Bei Eröffnung ist dies der Gemeinde, in der der Betrieb oder die Betriebstätte eröffnet wird, mitzuteilen. Die Gemeinde gibt diese Information an das zuständige Finanzamt weiter. Bei Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit ist dies von Ihnen selbst dem Finanzamt mitzuteilen.
Damit das Finanzamt Sie bei der Steuer richtig einordnen kann, benötigt es bestimmte Informationen zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Dazu sind bei Eröffnung eines land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebs oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu erklären. Der Fragebogen ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln. Folgende Fragebögen stehen hierfür zur Auswahl:
• Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen),
• Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft,
• Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft,
• Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht,
• Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft.
Elektronische Fragebögen zur steuerlichen Erfassung sowie weitere Informationen zur Übermittlung werden im Online-Verfahren ELSTER zur Verfügung gestellt. Im Fall unbilliger Härten kann das Finanzamt auf die elektronische Übermittlung verzichten.
Der Fragebogen "Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 4 und 5 KStG oder Aufnahme einer wirtschaftlichen/unternehmerischen Tätigkeit" steht nur in Papierform zur Verfügung.
Das Finanzamt legt mithilfe dieses Fragebogens unter anderem fest,
• welche Art von Steuern Sie zahlen müssen,
• wann Sie zahlen müssen und
• wieviel Sie voraussichtlich zahlen müssen.
Ihre Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bilden die Grundlage für alle Korrespondenz rund um Ihr Unternehmen oder Ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Finanzamt.
Auch wenn Sie nebenberuflich tätig werden wollen, müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
Online-Dienst
MFW-ELSTER
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.
Ansprechpartner
Finanzamt Homburg
Aktuelles
Überregionale Zuständigkeiten: Zur Verbesserung der Aufgabenerledigung wurden einige Aufgaben dieses Finanzamtes auf andere Finanzämter übertragen. Die folgenden Aufgaben bzw. Organisationseinheiten sind daher nicht beim Finanzamt Homburg angesiedelt. Das zuständige Finanzamt wird Ihnen bei Auswahl der Aufgabe bzw. Organisationseinheit angezeigt. Betriebspüfung für Groß- und Konzernbetriebe (Finanzamt Saarbrücken II) Betriebsprüfung für Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe (Finanzamt Saarbrücken II) Bewertungsstelle (Finanzamt St. Wendel) Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle (Finanzamt Kusel-Landstuhl) Finanzkasse (Finanzamt Saarlouis) Grunderwerbsteuerstelle (Finanzamt Merzig) Lohnsteueraußenprüfung (Finanzamt Saarbrücken II) Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle (Finanzamt Saarbrücken II) Umsatzsteuersonderprüfung (Finanzamt Saarbrücken II) Veranlagung Körperschaften und Personengesellschaften (Finanzamt Saarbrücken I)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1551
66406 Homburg
Öffnungszeiten
Vor-Ort-Termine nur nach vorheriger Vereinbarung! Servicesprechzeiten telefonisch: Mo. bis Do.: 07.30 - 15.30 Uhr Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr unter Tel.: 0681 501-3090/ 0681 501-3092 Termine online vereinbaren unter:  https://www.saarland.de/termin-finanzamt
Kontakt
Telefon Festnetz: 06841 697-0
Formulare
Online-Verfahren ELSTER
In Ausnahmefällen können Sie sich die Formulare herunterladen.
Voraussetzungen
Sie nehmen eine
• gewerbliche,
• selbstständige (freiberufliche) oder
• land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit auf, oder
Sie gründen eine
• Körperschaft,
• Kapitalgesellschaft
• Personengesellschaft/-gemeinschaft oder
• einen Verein, oder
• Sie beteiligen sich an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
und Sie betreiben Ihre Tätigkeit nicht nur als Liebhaberei (keine Gewinnerzielungsabsicht).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Melden Sie sich hierfür auf der Internetseite ELSTER an.
Hinweis:
Verfügen Sie noch nicht über ein ELSTER-Benutzerkonto, müssen Sie dieses zunächst anlegen. Die Registrierung umfasst mehrere Schritte und kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Das ELSTER-Benutzerkonto benötigen Sie ebenfalls für die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen.
Sind Sie eine minderjährige Person oder eine Person ohne inländischen Wohnsitz und ohne Identifikationsnummer?
Dann können Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über eine gesonderte Registrierungsform (sogenannter ELSTERLightAccount) abgeben. Die Registrierung erfolgt hier mit Hilfe Ihrer E-Mail-Adresse. Mit diesem Account können Sie lediglich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Nach Erhalt Ihrer Steuernummer können Sie diese Registrierung dann in ein vollwertiges Benutzerkonto umwandeln.
Wählen Sie anschließend unter dem Reiter „Formulare & Leistungen“ die Option „Alle Formulare“ aus. Klicken Sie dann auf den für Ihr Gewerbe oder Ihre selbstständige Tätigkeit relevanten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus, laden Sie gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Fragebogen ab. Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und wird auf Sie zukommen, falls weitere Unterlagen benötigt werden. Anschließend wird Ihnen Ihre Steuernummer schriftlich mitgeteilt.
Im Fall unbilliger Härten kann das Finanzamt auf die elektronische Übermittlung verzichten. Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihnen eine elektronische Übermittlung des Fragebogens aufgrund unbilliger Härten nicht zumutbar ist, so wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
Hinweis:
Für Vereine steht derzeit noch kein Online-Verfahren zur Verfügung.
Fristen
Die Mitteilung an das Finanzamt hat innerhalb eines Monats nach der Betriebseröffnung oder nach der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit zu erfolgen. Gleiches gilt für die Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Stichwörter
Gewerbeanmeldung, Gründen, Steuerliche Anmeldung eines Unternehmens, Steuerliche Erfassung, Unternehmen, Gründung, Betrieb, Betriebsgründung, Freiberufliche Tätigkeit, Anmeldung, Unternehmen anmelden, ELSTER, Selbstständigkeit, Finanzamt