Steuerliche Abmeldung eines Unternehmens ZusendungOnline erledigen

    Unternehmen steuerlich abmelden

    Wenn Sie ein Unternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit einstellen oder verlegen, müssen Sie das Finanzamt informieren.

    Beschreibung

    Bei vorläufiger oder endgültiger Einstellung bzw. der Verlegung einer

    gewerblichen Tätigkeit,
    selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit oder
    land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit

    benötigt das Finanzamt eine umgehende Information.
    Gleiches gilt bei

    Beendigung der Beteiligung an einer Personengesellschaft,
    Auflösung einer Körperschaft oder
    Auflösung eines Vereins oder
    einer Vereinigung (z.B. BauArbeitsgemeinschaften).

    Im Falle der Auflösung einer Körperschaft, einer Vereinigung oder einer Vermögensmasse gilt eine Frist von einem Monat nach Eintritt des meldepflichtigen Ereignisses. Diese Frist ist auch im Fall der Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes zu beachten.

    Wenn Sie Ihr Gewerbe, Ihre land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder eine Betriebsstätte bei der Gemeinde abmelden oder ummelden, gibt die Gemeinde diese Information an das Finanzamt weiter und Sie müssen nichts weiter veranlassen. In allen anderen Fällen müssen Sie selbst das Finanzamt informieren. Teilen Sie in diesem Fall dem Finanzamt formlos mit, wann Sie welche Tätigkeit eingestellt oder verlegt haben. Bitte reichen Sie die mit der Ab- oder Ummeldung im Zusammenhang stehenden Verträge oder Beschlüsse mit ein.

    Online-Dienst

    Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100010_100196600

    Beschreibung

    ELSTER steht für die ELektronische STeuerERklärung und ermöglicht eine effiziente, zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen. Für die elektronische Übermittlung der verschiedenen Steuerdaten via Internet stellt ELSTER dem Steuerbürger eine kostenlose Anwendung zur Verfügung: Mein ELSTER ist Ihr Online-Finanzamt, mit dem die papierlose Abgabe der Steuerdaten über eine interaktive Webanwendung mit höchster Sicherheit, schnell und komfortabel möglich ist.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ihr zuständiges Finanzamt

    Für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes liegt die Zuständigkeit zentral beim Finanzamt Saarbrücken I, Außenstelle Völklingen.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Saarbrücken I - Außenstelle Völklingen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 09 52

    66009 Saarbrücken

    Hausanschrift

    Marktstraße 5

    66333 Völklingen

    Kontakt

    Fax: 0698 203-133

    Telefon Festnetz: 06898 203-01(Sprechzeiten: Telefonisch Mo. bis Do.: 07.30 - 15.30 Uhr Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr unter Tel.: 0681 501-3008 / 0681 501-3009)

    E-Mail: poststelle@fasb.saarland.de

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Teilen Sie dem Finanzamt die Einstellung (Aufgabe) des Betriebs bzw. der freiberuflichen Tätigkeit oder die Verlegung sowie den Zeitpunkt formlos mit. Bitte reichen Sie damit in Zusammenhang stehende Unterlagen mit ein.

    Formulare

    keine Formulare / formfrei

    Sie können Ihr Finanzamt online über ELSTER (sonstige Nachricht an das Finanzamt) informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Mitteilung über die Einstellung (Aufgabe) oder Verlegung Ihres Betriebs bzw. Ihrer Tätigkeit sollten Sie schriftlich bzw. über eine Nachricht in ELSTER vornehmen. Soweit weitere Schritte erforderlich sind, wird das Finanzamt diese in die Wege leiten (z. B. Anpassung der Vorauszahlungen).

    Fristen

    Die Mitteilung an das Finanzamt müssen Sie innerhalb eines Monats vornehmen, nachdem Sie den Betrieb oder die freiberufliche Tätigkeit aufgegeben oder verlegt haben.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaften, Referat B/1 am 14.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Stichwörter

    Einstellung, Verlegung der Geschäftsleitung, Aufgabe der selbständigen Tätigkeit, Betriebseinstellung, Auflösung, Steuerliche Abmeldung eines Unternehmens, Abmeldung, Betrieb, Unternehmen, steuerliche Abmeldung, Steuerliche Erfassung, Gewerbeabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English