Unternehmen steuerlich abmelden
Wenn Sie ein Unternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit einstellen oder verlegen, müssen Sie das Finanzamt informieren.
Beschreibung
Bei vorläufiger oder endgültiger Einstellung bzw. der Verlegung einer
gewerblichen Tätigkeit,
selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit oder
land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit
benötigt das Finanzamt eine umgehende Information.
Gleiches gilt bei
Beendigung der Beteiligung an einer Personengesellschaft,
Auflösung einer Körperschaft oder
Auflösung eines Vereins oder
einer Vereinigung (z.B. BauArbeitsgemeinschaften).
Im Falle der Auflösung einer Körperschaft, einer Vereinigung oder einer Vermögensmasse gilt eine Frist von einem Monat nach Eintritt des meldepflichtigen Ereignisses. Diese Frist ist auch im Fall der Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes zu beachten.
Wenn Sie Ihr Gewerbe, Ihre land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder eine Betriebsstätte bei der Gemeinde abmelden oder ummelden, gibt die Gemeinde diese Information an das Finanzamt weiter und Sie müssen nichts weiter veranlassen. In allen anderen Fällen müssen Sie selbst das Finanzamt informieren. Teilen Sie in diesem Fall dem Finanzamt formlos mit, wann Sie welche Tätigkeit eingestellt oder verlegt haben. Bitte reichen Sie die mit der Ab- oder Ummeldung im Zusammenhang stehenden Verträge oder Beschlüsse mit ein.
Online-Dienst
Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Ihr zuständiges Finanzamt
Für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes liegt die Zuständigkeit zentral beim Finanzamt Saarbrücken I, Außenstelle Völklingen.
Ansprechpartner
Finanzamt Homburg
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1551
66406 Homburg
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06841 697-0
Finanzamt Saarbrücken I - Außenstelle Völklingen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 09 52
66009 Saarbrücken
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06898 203-01
erforderliche Unterlagen
Teilen Sie dem Finanzamt die Einstellung (Aufgabe) des Betriebs bzw. der freiberuflichen Tätigkeit oder die Verlegung sowie den Zeitpunkt formlos mit. Bitte reichen Sie damit in Zusammenhang stehende Unterlagen mit ein.
Formulare
keine Formulare / formfrei
Sie können Ihr Finanzamt online über ELSTER (sonstige Nachricht an das Finanzamt) informieren.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Mitteilung über die Einstellung (Aufgabe) oder Verlegung Ihres Betriebs bzw. Ihrer Tätigkeit sollten Sie schriftlich bzw. über eine Nachricht in ELSTER vornehmen. Soweit weitere Schritte erforderlich sind, wird das Finanzamt diese in die Wege leiten (z. B. Anpassung der Vorauszahlungen).
Fristen
Die Mitteilung an das Finanzamt müssen Sie innerhalb eines Monats vornehmen, nachdem Sie den Betrieb oder die freiberufliche Tätigkeit aufgegeben oder verlegt haben.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaften, Referat B/1 am 14.02.2024
Stichwörter
Einstellung, Verlegung der Geschäftsleitung, Aufgabe der selbständigen Tätigkeit, Betriebseinstellung, Auflösung, Steuerliche Abmeldung eines Unternehmens, Abmeldung, Betrieb, Unternehmen, steuerliche Abmeldung, Steuerliche Erfassung, Gewerbeabmeldung