Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewährenOnline erledigen

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen

    Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.

    Beschreibung

    Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt ELSTER einzusehen.

    Alternativ können Sie eine schriftliche Mitteilung durch Ihr Wohnsitzfinanzamt beantragen.

    Online-Dienst

    Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100010_100196600

    Beschreibung

    ELSTER steht für die ELektronische STeuerERklärung und ermöglicht eine effiziente, zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen. Für die elektronische Übermittlung der verschiedenen Steuerdaten via Internet stellt ELSTER dem Steuerbürger eine kostenlose Anwendung zur Verfügung: Mein ELSTER ist Ihr Online-Finanzamt, mit dem die papierlose Abgabe der Steuerdaten über eine interaktive Webanwendung mit höchster Sicherheit, schnell und komfortabel möglich ist.

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    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ihr Wohnsitzfinanzamt

    Ansprechpartner

    Für Kreis Nordwestmecklenburg (Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Die Daten können Sie online über ELSTER abrufen.

    Alternativ steht Ihnen der Vordruck "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - ELStAM -" in Papierform bei Ihrem Finanzamt oder zum Download auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2 am 21.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Stichwörter

    Freibetrag, Steuerklasse, Religionszugehörigkeit, Einkommensteuer, Steuerkarte, Steuerauskunft, Lohnsteuerabzug, Hochzeit, ELSTER, Elektronische Lohnsteuerkarte, ELSTAM, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Lohnsteuerkarte, Kinderfreibeträge, Kinderfreibetrag, Familienstand

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de