Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen
Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.
Beschreibung
Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt ELSTER einzusehen.
Alternativ können Sie eine schriftliche Mitteilung durch Ihr Wohnsitzfinanzamt beantragen.
Online-Dienst
Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
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Zuständigkeit
Ihr Wohnsitzfinanzamt
Ansprechpartner
Finanzamt Neunkirchen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1234
66512 Neunkirchen
Kontakt
Telefon Festnetz: 06821 109-0
Formulare
Die Daten können Sie online über ELSTER abrufen.
Alternativ steht Ihnen der Vordruck "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - ELStAM -" in Papierform bei Ihrem Finanzamt oder zum Download auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2 am 21.12.2023
Stichwörter
Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Familienstand, Steuerkarte, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Kinderfreibetrag, ELSTER, Religionszugehörigkeit, Elektronische Lohnsteuerkarte, Hochzeit, Steuerauskunft, Lohnsteuerkarte, Freibetrag, ELSTAM, Einkommensteuer, Lohnsteuerabzug