Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Sperrung

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Arbeitnehmer sperren oder freischalten

    Sie können durch Mitteilung an Ihr Finanzamt die Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge) sperren lassen. Ihr Beschäftigungsbetrieb wird Ihren Arbeitslohn dann nach Steuerklasse VI besteuern.

    Beschreibung

    Nur Ihr aktueller Arbeitgeber ist zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale berechtigt (und verpflichtet). Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt diese Berechtigung Ihres Arbeitgebers.

    Lassen Sie den Abruf für Ihren Arbeitgeber sperren, ist Ihr Arbeitgeber nicht mehr berechtigt, Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abzurufen. Dieses gilt auch, wenn das Beschäftigungsverhältnis noch besteht.

    Sie können gegenüber Ihrem zuständigen Finanzamt
    den Arbeitgeber benennen, der Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen darf (Positivliste),
    Arbeitgeber benennen, der die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht abrufen darf (Negativliste),
    die Bereitstellung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale allgemein sperren lassen (Vollsperre).

    Ist Ihr Arbeitgeber aufgrund der Sperrung nicht befugt, Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abzurufen, ist dieser verpflichtet, Ihren Arbeitslohn nach der Steuerklasse VI zu besteuern.

    Die Sperre wirkt frühestens ab dem Tag der Eingabe durch die Sachbearbeitung im Finanzamt; eine rückwirkende Sperrung ist nicht möglich. Die Sperrung gilt so lange, bis Sie die Aufhebung der Sperrung beim Wohnsitzfinanzamt beantragen.

    Online-Dienst

    Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100010_100196600

    Beschreibung

    ELSTER steht für die ELektronische STeuerERklärung und ermöglicht eine effiziente, zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen. Für die elektronische Übermittlung der verschiedenen Steuerdaten via Internet stellt ELSTER dem Steuerbürger eine kostenlose Anwendung zur Verfügung: Mein ELSTER ist Ihr Online-Finanzamt, mit dem die papierlose Abgabe der Steuerdaten über eine interaktive Webanwendung mit höchster Sicherheit, schnell und komfortabel möglich ist.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ihr Wohnsitzfinanzamt

    Ansprechpartner

    Finanzamt Neunkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Uhlandstraße 1

    66538 Neunkirchen

    Postfachadresse

    Postfach 1234

    66512 Neunkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06821 109-0

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Die Sperrung der ELStAM bzw. deren Freischaltung können Sie online über ELSTER durchführen.

    Alternativ steht Ihnen der Vordruck "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - ELStAM -" in Papierform bei Ihrem Finanzamt oder zum Download auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Möchten Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, den Arbeitgeberabruf zu sperren, teilen Sie dieses Ihrem zuständigen Finanzamt per ELSTER oder alternativ auf dem amtlichen Vordruck "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - ELStAM" mit.

    Wenn Sie den gesperrten Arbeitgeberabruf wieder freischalten lassen wollen, ist das Verfahren entsprechend.

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2 am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Stichwörter

    Arbeitgeberabruf, Lohnsteuer, Lohnsteuerabzugsmerkmale sperren, Steuerkarte, Elektronische Lohnsteuerkarte, Positivliste, Lohnsteuerklasse, Einkommensteuer, ELSTER, Lohnsteuerkarte, Steuerklasse, Lohnsteuerabzug, Abruf elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Sperre aufheben, ELSTAM, Vollsperre, Teilsperrung, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Negativliste, Sperrung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English