Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung für weitere Dienstverhältnisse nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern

    Hauptarbeitgeber zuordnen

    Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale für Ihr Hauptarbeitsverhältnis abrufen soll.

    Beschreibung

    Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden Arbeitsverhältnis ein weiteres, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll und dies Ihren Arbeitgebern zum Abruf der korrekten Lohnsteuerabzugsmerkmale mitteilen.

    Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug wesentlich höher). Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird deshalb in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.

    zuständige Stelle

    Arbeitgeber

    Zuständigkeit

    Arbeitgeber

    Ansprechpartner

    Finanzamt St. Wendel

    Aktuelles

    Überregionale Zuständigkeiten: Zur Verbesserung der Aufgabenerledigung wurden einige Aufgaben dieses Finanzamtes auf andere Finanzämter übertragen. Die folgenden Aufgaben bzw. Organisationseinheiten sind daher nicht beim Finanzamt St. Wendel angesiedelt. Das zuständige Finanzamt wird Ihnen bei Auswahl der Aufgabe bzw. Organisationseinheit angezeigt. Betriebspüfung für Groß- und Konzernbetriebe (Finanzamt Saarbrücken II) Betriebsprüfung für Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe (Finanzamt Saarbrücken II) Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle (Finanzamt Kusel-Landstuhl) Finanzkasse (Finanzamt Saarlouis) Grunderwerbsteuerstelle (Finanzamt Merzig) Lohnsteueraußenprüfung (Finanzamt Saarbrücken II) Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle (Finanzamt Saarbrücken II) Umsatzsteuersonderprüfung (Finanzamt Saarbrücken II) Veranlagung Körperschaften und Personengesellschaften (Finanzamt Saarbrücken I)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienstraße 27

    66606 St. Wendel

    Postanschrift

    Postfach 12 40

    66606 St. Wendel

    Öffnungszeiten

    Vor-Ort-Termine nur nach vorheriger Vereinbarung! Servicesprechzeiten telefonisch: Sprechzeiten: Telefonisch  Mo. bis Do.: 07.30 - 15.30 Uhr Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr unter Tel.: 0681 501-3012 / 0681 501-3082 Termine online vereinbaren unter:  https://www.saarland.de/termin-finanzamt Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06851 804-0

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2022

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020

    Technisch geändert am 11.12.2020

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023

    Technisch geändert am 05.03.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Steuerliche Identifikationsnummer
    • Geburtsdatum

    Formulare

    keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)

    Voraussetzungen

    Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2 am 19.12.2023

    Version

    Technisch erstellt am 16.01.2023

    Technisch geändert am 20.01.2025

    Stichwörter

    Hauptarbeitgeber, Lohnsteuerklasse, Wechsel der Steuerklasse, Steuerklasse, Änderung der Steuerklasse, ELSTER, Elektronische Lohnsteuerkarte, Lohnsteuer, Lohnsteuerabzug, Nebenarbeitgeber, ELSTAM, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020

    Technisch geändert am 11.12.2020

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023

    Technisch geändert am 05.03.2024