Adress- und Personendaten ändern lassen
Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.
Beschreibung
Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können unter Umständen mehrere Wochen vergehen. Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.
Änderungen Ihrer Adressdaten können Sie Ihrem Finanzamt über ELSTER mitteilen.
Online-Dienst
MFW-ELSTER
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.
Zuständigkeit
Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.
Ansprechpartner
Finanzamt Homburg
Aktuelles
Überregionale Zuständigkeiten: Zur Verbesserung der Aufgabenerledigung wurden einige Aufgaben dieses Finanzamtes auf andere Finanzämter übertragen. Die folgenden Aufgaben bzw. Organisationseinheiten sind daher nicht beim Finanzamt Homburg angesiedelt. Das zuständige Finanzamt wird Ihnen bei Auswahl der Aufgabe bzw. Organisationseinheit angezeigt. Betriebspüfung für Groß- und Konzernbetriebe (Finanzamt Saarbrücken II) Betriebsprüfung für Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe (Finanzamt Saarbrücken II) Bewertungsstelle (Finanzamt St. Wendel) Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle (Finanzamt Kusel-Landstuhl) Finanzkasse (Finanzamt Saarlouis) Grunderwerbsteuerstelle (Finanzamt Merzig) Lohnsteueraußenprüfung (Finanzamt Saarbrücken II) Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle (Finanzamt Saarbrücken II) Umsatzsteuersonderprüfung (Finanzamt Saarbrücken II) Veranlagung Körperschaften und Personengesellschaften (Finanzamt Saarbrücken I)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1551
66406 Homburg
Öffnungszeiten
Vor-Ort-Termine nur nach vorheriger Vereinbarung! Servicesprechzeiten telefonisch: Mo. bis Do.: 07.30 - 15.30 Uhr Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr unter Tel.: 0681 501-3090/ 0681 501-3092 Termine online vereinbaren unter:  https://www.saarland.de/termin-finanzamt
Kontakt
Telefon Festnetz: 06841 697-0
Finanzamt Homburg - Außenstelle St. Ingbert
Aktuelles
Überregionale Zuständigkeiten: Zur Verbesserung der Aufgabenerledigung wurden einige Aufgaben dieses Finanzamtes auf andere Finanzämter übertragen. Die folgenden Aufgaben bzw. Organisationseinheiten sind daher nicht beim Finanzamt Homburg - Außenstelle St.Ingbert angesiedelt. Das zuständige Finanzamt wird Ihnen bei Auswahl der Aufgabe bzw. Organisationseinheit angezeigt. Betriebspüfung für Groß- und Konzernbetriebe (Finanzamt Saarbrücken II) Betriebsprüfung für Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe (Finanzamt Saarbrücken II) Bewertungsstelle (Finanzamt St. Wendel) Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle (Finanzamt Kusel-Landstuhl) Finanzkasse (Finanzamt Saarlouis) Grunderwerbsteuerstelle (Finanzamt Merzig) Lohnsteueraußenprüfung (Finanzamt Saarbrücken II) Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle (Finanzamt Saarbrücken II) Umsatzsteuersonderprüfung (Finanzamt Saarbrücken II) Veranlagung Körperschaften und Personengesellschaften (Finanzamt Saarbrücken I)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1551
66406 Homburg
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06894 984-0
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige kommunale Stelle.
Kosten
Es fallen bei der kommunalen Behörde ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2 am 12.12.2023
Stichwörter
Umzug, Meldedaten, Einkommensteuer, Namensänderung, Adressänderung, Lohnsteuerabzug, Adresskorrektur, Ehe, Lohnsteuer, Wohnsitzänderung, ELSTAM, ELSTER