Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen
Als Ehepartnerin und -partner sowie als eingetragene Lebenspartnerin und -partner stehen Ihnen drei mögliche Steuerklassenkombinationen zur Verfügung. Aus diesen können Sie frei wählen.
Beschreibung
Die Höhe der Lohnsteuer, die von Ihrem Arbeitslohn einbehalten wird, richtet sich nach der Steuerklasse. Leben Sie und Ihre Ehepartnerin oder -partner oder Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder -partner (im Folgenden für beides: Partnerin und Partner) nicht dauernd getrennt, können Sie zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV, III/V oder Steuerklasse IV mit Faktor wählen. Die Steuerklasse IV mit Faktor wird auch als Faktorverfahren bezeichnet.
Um Ihre Steuerklasse zu wechseln, müssen Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt grundsätzlich einen gemeinsamen Antrag stellen, der von beiden Ehegatten/Partnern zu unterschreiben ist. Das gilt auch für eine neue Zuordnung der Steuerklassen III und V. Für den Wechsel von Steuerklasse III/V auf IV/IV reicht es jedoch aus, wenn nur Sie oder Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner den Antrag stellen.
Der Steuerklassenwechsel wird grundsätzlich ab dem Folgemonat wirksam. Er kann davon abweichend im Jahr der Eheschließung rückwirkend ab dem Monat der Heirat gelten.
Sie können zum Beispiel einen Steuerklassenwechsel beantragen, wenn Sie oder Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner keinen Arbeitslohn mehr beziehen oder nach Arbeitslosigkeit wieder anfangen zu arbeiten.
Sie können die Steuerklasse auch mehrfach im Jahr wechseln.
Online-Dienst
MFW-ELSTER
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Ihr Wohnsitzfinanzamt
Ansprechpartner
Finanzamt Saarlouis
Aktuelles
Überregionale Zuständigkeiten: Zur Verbesserung der Aufgabenerledigung wurden einige Aufgaben dieses Finanzamtes auf andere Finanzämter übertragen. Die folgenden Aufgaben bzw. Organisationseinheiten sind daher nicht beim Finanzamt Saarlouis angesiedelt. Das zuständige Finanzamt wird Ihnen bei Auswahl der Aufgabe bzw. Organisationseinheit angezeigt. Betriebspüfung für Groß- und Konzernbetriebe (Finanzamt Saarbrücken II) Betriebsprüfung für Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe (Finanzamt Saarbrücken II) Bewertungsstelle (Finanzamt St. Wendel) Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle (Finanzamt Kusel-Landstuhl) Grunderwerbsteuerstelle (Finanzamt Merzig) Lohnsteueraußenprüfung (Finanzamt Saarbrücken II) Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle (Finanzamt Saarbrücken II) Umsatzsteuersonderprüfung (Finanzamt Saarbrücken II) Veranlagung Körperschaften und Personengesellschaften (Finanzamt Saarbrücken I)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 14 40
66714 Saarlouis
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06831 449-0
Formulare
Diesen Antrag können Sie online über ELSTER einreichen.
Alternativ steht Ihnen der Vordruck „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ in Papierform bei Ihrem Finanzamt oder zum Download auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung.
Voraussetzungen
Die Ehe oder Lebenspartnerschaft ist intakt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein Steuerklassenwechsel kann grundsätzlich nur mit Wirkung des auf die Antragstellung folgenden Monats vorgenommen werden. Verwenden Sie dazu bitte das Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“. Diesen Antrag können Sie online über ELSTER einreichen.
Alternativ steht Ihnen der Vordruck „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ in Papierform bei Ihrem Finanzamt oder zum Download auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen zur Verfügung. Da beide Ehegatten / Partner von dem Steuerklassenwechsel betroffen sind, müssen Sie den Antrag gemeinsam unterschreiben. Wird ein Steuerklassenwechsel von III/V nach IV/IV beantragt, reicht die Unterschrift nur eines Ehegatten / Partners.
Achtung:
Haben Sie sich von Ihrem Ehegatten / Partner im Laufe des Kalenderjahres dauernd getrennt, verwenden Sie die „Erklärung zum dauernden Getrenntleben“, um dies dem Finanzamt anzuzeigen. In diesen Fällen kann dann durch einseitigen „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ erreicht werden, dass die ungerechte Verteilung des Steuerabzugs bei der Steuerklassenkombination III/V beendet wird und ein Wechsel in die Steuerklassen IV/IV erfolgt. Ab Beginn des darauffolgenden Jahres wird dann automatisch die Steuerklasse I gebildet. Haben Sie die eheliche Gemeinschaft jedoch wieder aufgenommen, können Sie das dem Finanzamt mit der „Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft“ mitteilen. Dann erhalten Sie wieder die familiengerechten Steuerklassen.
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2 am 11.12.2023
Stichwörter
Steuerklassenwechsel, Lohnsteuer, Ehe, ELSTAM, Einkommenssteuer, ELSTER, Wechsel der Steuerklasse, Lohnsteuerklasse, Finanzamt, Steuerklasse, Einkommensteuer