Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse von Ehepartnern oder Lebenspartnern

    Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen

    Als Ehepartnerin und -partner sowie als eingetragene Lebenspartnerin und -partner stehen Ihnen drei mögliche Steuerklassenkombinationen zur Verfügung. Aus diesen können Sie frei wählen.

    Beschreibung

    Die Höhe der Lohnsteuer, die von Ihrem Arbeitslohn einbehalten wird, richtet sich nach der Steuerklasse. Leben Sie und Ihre Ehepartnerin oder -partner oder Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder -partner (im Folgenden für beides: Partnerin und Partner) nicht dauernd getrennt, können Sie zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV, III/V oder Steuerklasse IV mit Faktor wählen. Die Steuerklasse IV mit Faktor wird auch als Faktorverfahren bezeichnet.

    Um Ihre Steuerklasse zu wechseln, müssen Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt grundsätzlich einen gemeinsamen Antrag stellen, der von beiden Ehegatten/Partnern zu unterschreiben ist. Das gilt auch für eine neue Zuordnung der Steuerklassen III und V. Für den Wechsel von Steuerklasse III/V auf IV/IV reicht es jedoch aus, wenn nur Sie oder Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner den Antrag stellen.

    Der Steuerklassenwechsel wird grundsätzlich ab dem Folgemonat wirksam. Er kann davon abweichend im Jahr der Eheschließung rückwirkend ab dem Monat der Heirat gelten.

    Sie können zum Beispiel einen Steuerklassenwechsel beantragen, wenn Sie oder Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner keinen Arbeitslohn mehr beziehen oder nach Arbeitslosigkeit wieder anfangen zu arbeiten.

    Sie können die Steuerklasse auch mehrfach im Jahr wechseln.

    Online-Dienst

    MFW-ELSTER

    ID: L100010_100196600

    Beschreibung

    ELSTER steht für die ELektronische STeuerERklärung und ermöglicht eine effiziente, zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen. Für die elektronische Übermittlung der verschiedenen Steuerdaten via Internet stellt ELSTER dem Steuerbürger eine kostenlose Anwendung zur Verfügung: Mein ELSTER ist Ihr Online-Finanzamt, mit dem die papierlose Abgabe der Steuerdaten über eine interaktive Webanwendung mit höchster Sicherheit, schnell und komfortabel möglich ist.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2023 (von: Rammo, Egon)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Rammo, Egon)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    Zuständigkeit

    Ihr Wohnsitzfinanzamt

    Ansprechpartner

    Finanzamt Saarbrücken I

    Aktuelles

    Überregionale Zuständigkeiten: Zur Verbesserung der Aufgabenerledigung wurden einige Aufgaben dieses Finanzamtes auf andere Finanzämter übertragen. Die folgenden Aufgaben bzw. Organisationseinheiten sind daher nicht beim Finanzamt Saarbrücken I angesiedelt. Das zuständige Finanzamt wird Ihnen bei Auswahl der Aufgabe bzw. Organisationseinheit angezeigt. Betriebspüfung für Groß- und Konzernbetriebe (Finanzamt Saarbrücken II) Betriebsprüfung für Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe (Finanzamt Saarbrücken II) Bewertungsstelle (Finanzamt Saarbrücken II) Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle (Finanzamt Kusel-Landstuhl) Finanzkasse (Finanzamt Saarlouis) Grunderwerbsteuerstelle (Finanzamt Merzig) Lohnsteueraußenprüfung (Finanzamt Saarbrücken II) Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle (Finanzamt Saarbrücken II) Umsatzsteuersonderprüfung (Finanzamt Saarbrücken II)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mecklenburgring 23

    66121 Saarbrücken

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 10 09 52

    66009 Saarbrücken

    Öffnungszeiten

    Vor-Ort-Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!   Servicesprechzeiten telefonisch: Mo. bis Do.: 07.30 - 15.30 Uhr Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr unter Tel.: 0681 501-3008 / 0681 501-3009 Termine online vereinbaren unter:  https://www.saarland.de/termin-finanzamt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0681 3000-0

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Marekfia, Andreas)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    Formulare

    Diesen Antrag können Sie online über ELSTER einreichen.

    Alternativ steht Ihnen der Vordruck „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ in Papierform bei Ihrem Finanzamt oder zum Download auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    Die Ehe oder Lebenspartnerschaft ist intakt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein Steuerklassenwechsel kann grundsätzlich nur mit Wirkung des auf die Antragstellung folgenden Monats vorgenommen werden. Verwenden Sie dazu bitte das Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“. Diesen Antrag können Sie online über ELSTER einreichen.


    Alternativ steht Ihnen der Vordruck „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ in Papierform bei Ihrem Finanzamt oder zum Download auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen zur Verfügung. Da beide Ehegatten / Partner von dem Steuerklassenwechsel betroffen sind, müssen Sie den Antrag gemeinsam unterschreiben. Wird ein Steuerklassenwechsel von III/V nach IV/IV beantragt, reicht die Unterschrift nur eines Ehegatten / Partners.

    Achtung:

    Haben Sie sich von Ihrem Ehegatten / Partner im Laufe des Kalenderjahres dauernd getrennt, verwenden Sie die „Erklärung zum dauernden Getrenntleben“, um dies dem Finanzamt anzuzeigen. In diesen Fällen kann dann durch einseitigen „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ erreicht werden, dass die ungerechte Verteilung des Steuerabzugs bei der Steuerklassenkombination III/V beendet wird und ein Wechsel in die Steuerklassen IV/IV erfolgt. Ab Beginn des darauffolgenden Jahres wird dann automatisch die Steuerklasse I gebildet. Haben Sie die eheliche Gemeinschaft jedoch wieder aufgenommen, können Sie das dem Finanzamt mit der „Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft“ mitteilen. Dann erhalten Sie wieder die familiengerechten Steuerklassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2 am 11.12.2023

    Version

    Technisch erstellt am 12.01.2023 (von: Rammo, Egon)

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Rammo, Egon)

    Stichwörter

    Steuerklassenwechsel, Lohnsteuer, Ehe, ELSTAM, Einkommenssteuer, ELSTER, Wechsel der Steuerklasse, Lohnsteuerklasse, Finanzamt, Steuerklasse, Einkommensteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)