Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse nach Tod des Ehegatten oder einer Lebenspartnerin bzw. eines Lebenspartners

    Nach Tod der Ehepartnerin, des Ehepartners, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners ändert sich langfristig die Steuerklasse; kurzfristig kann die Steuerklasse III beibehalten werden

    Wenn Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner, Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihr eigentregener Lebenspartner verstirbt, werden Sie automatisch im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr in die Steuerklasse III eingereiht.

    Beschreibung

    Verstirbt Ihr Ehegatte oder Ihre eingetragene Lebenspartnerin bzw. Ihr eingetragener Lebenspartner wird Ihre Steuerklasse ab dem ersten des auf den Todestag folgenden Monats automatisch auf die Steuerklasse III umgestellt. Im darauffolgenden Jahr bleiben Sie ebenfalls in der Steuerklasse III eingereiht. Ab Beginn des zweiten Kalenderjahres nach dem Tod Ihres Ehegatten oder ihrer eingetragenen Lebenspartnerin bzw. Ihres eingetragenen Lebenspartners wird für Sie programmgesteuert die Steuerklasse I gebildet.

    Eine Umstellung auf die Steuerklasse III nach dem Versterben Ihres Ehegatten bzw. Ihre Ehegattin oder Ihrer eingetragenen Lebenspartnerin bzw. Ihres eingetragenen Lebenspartners erfolgt nicht, wenn Sie im Zeitpunkt des Todes dauernd getrennt gelebt haben.

    Bei verwitweten Alleinerziehenden kann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende als Freibetrag zur Steuerklasse III berücksichtigt werden. Dazu ist ein Antrag im Lohnsteuerermäßigungsverfahren erforderlich.

    Hinweis:
    Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 1.10.2017 können in Deutschland keine neuen eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Gleichgeschlechtliche Paare können seit diesem Zeitpunkt die Ehe miteinander eingehen und sind damit verschiedengeschlechtlichen Paaren gleichgestellt. Bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Bereits bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften können in der bisherigen Form fortgesetzt werden.

    Online-Dienst

    Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100010_100196600

    Beschreibung

    ELSTER steht für die ELektronische STeuerERklärung und ermöglicht eine effiziente, zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen. Für die elektronische Übermittlung der verschiedenen Steuerdaten via Internet stellt ELSTER dem Steuerbürger eine kostenlose Anwendung zur Verfügung: Mein ELSTER ist Ihr Online-Finanzamt, mit dem die papierlose Abgabe der Steuerdaten über eine interaktive Webanwendung mit höchster Sicherheit, schnell und komfortabel möglich ist.

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    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ihr Wohnsitzfinanzamt

    Ansprechpartner

    Finanzamt Saarbrücken I

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 09 52

    66009 Saarbrücken

    Hausanschrift

    Mecklenburgring 23

    66121 Saarbrücken

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0681 3000-0(Sprechzeiten: Telefonisch Mo. bis Do.: 07.30 - 15.30 Uhr Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr unter Tel.: 0681 501-3008 / 0681 501-3009)

    Fax: 0681 3000-329

    E-Mail: poststelle@fasb.saarland.de

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Wenn Sie und Ihr verstorbener Ehegatte oder Lebenspartner bzw. Ihre Lebenspartnerin im Zeitpunkt des Todes nicht dauernd getrennt gelebt haben, werden Sie automatisch in die Steuerklasse III eingereiht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie brauchen grundsätzlich nichts zu veranlassen, um die Steuerklasse III nach Versterben Ihres Ehegatten bzw. Ihrer Ehegattin oder Ihres eingetragenen Lebenspartners bzw. Ihrer eingetragenen Lebenspartnerin zu erhalten.

    Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann in diesen Fällen als Freibetrag zur Steuerklasse III berücksichtigt werden. Dazu ist ein Antrag im Lohnsteuerermäßigungsverfahren erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2 am 11.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Stichwörter

    Lohnsteuer, Finanzamt, Einkommensteuertabelle, Ehe, Steuerklasse II, Tod Ehepartner, verwitwet, Einkommenssteuererklärung, Tod Lebenspartner, ELSTER, ELSTAM, Lohnsteuerklasse, Einkommenssteuer, Einkommensteuer, Steuerklasse, Tod

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de