Steuerfreibeträge Eintragung für PflegepersonenOnline erledigen

    Pauschbetrag für Pflegeperson beantragen

    Wenn Sie Pflegeleistungen erbringen, können Sie einen Pflege-Pauschbetrag beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine ständig hilflose Person in Ihrer oder deren Wohnung im Inland oder EU- / EWR-Ausland persönlich pflegen und dafür keine Einnahmen erhalten, kann Ihnen für die entstehenden Aufwendungen ein Pauschbetrag gewährt werden. Einnahmen sind z. B. das Pflegegeld, das die hilflose Person von einer Pflegeversicherung erhält und an Sie weitergibt, um Ihre Pflegedienstleistungen zu vergüten oder die Ihnen dabei entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

    Wird das Pflegegeld lediglich zur unmittelbaren Sicherung der erforderlichen Grundpflege der hilflosen Person verwendet (Bezahlung einer fremden Pflegeperson, Anschaffung von pflegenotwendigen oder pflegeerleichternden Bedarfsgegenständen), liegen keine Einnahmen vor. Das von den Eltern eines behinderten Kindes für dieses Kind empfangene Pflegegeld zählt nicht zu den Einnahmen.

    Der Pflege-Pauschbetrag wird regelmäßig nur für die Pflege von Angehörigen gewährt (sittliche Verpflichtung zur Pflege). Wird die Pflege von mehreren Personen vorgenommen, ist der Pflege-Pauschbetrag nach der Zahl der Pflegepersonen zu teilen. Erhält eine Person hierfür Einnahmen, ist diese Person nicht in die Aufteilung einzubeziehen. Der Pflege-Pauschbetrag kann auch neben dem vom Kind auf die Eltern übertragenen Behinderten-Pauschbetrag berücksichtigt werden.

    Der Pflegepauschbetrag beträgt:

    - bei Pflegegrad 2                                              600 Euro
    - bei Pflegegrad 3                                           1.100 Euro
    - bei Pflegegrad 4 oder 5 oder Hilflosigkeit    1.800 Euro

    Online-Dienst

    Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100010_100196600

    Beschreibung

    ELSTER steht für die ELektronische STeuerERklärung und ermöglicht eine effiziente, zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen. Für die elektronische Übermittlung der verschiedenen Steuerdaten via Internet stellt ELSTER dem Steuerbürger eine kostenlose Anwendung zur Verfügung: Mein ELSTER ist Ihr Online-Finanzamt, mit dem die papierlose Abgabe der Steuerdaten über eine interaktive Webanwendung mit höchster Sicherheit, schnell und komfortabel möglich ist.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.

    Ansprechpartner

    Für Chemnitz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Die Pflegebedürftigkeit wird z. B. durch einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "H" oder durch einen Bescheid des Versorgungsamtes über die Einstufung in die Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 nachgewiesen.

    Voraussetzungen

    • Aufwendungen durch die persönliche Pflege
    • Sittliche Verpflichtung zur Pflege
    • Gepflegt wird eine hilflose Person oder eine Person mit festgestelltem Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
    • Keine Einnahmen für die Pflegeperson
    • Die Pflege erfolgt in der Wohnung des Pflegenden oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen.
    • Die Wohnung ist im Inland oder im EU- / EWR-Ausland
    • Angabe der (Steuer-) identifikationsnummer (§ 139b Abgabenordnung) der zu pflegenden Person

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Pflege-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung oder bereits im Lohnsteuerermäßigungsverfahren beantragt.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2 am 31.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Stichwörter

    steuerpflichtiges Bruttogehalt, Pflege, pflegebedürftig, Aufwendungen einer Pflegeperson, Elstam, Pflege einer Person, Einkommensteuer, Steuerermäßigung, außergewöhnliche Belastung, Außergewöhnliche Belastungen, Personenpflege, Pflege-Pauschbetrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English