Pauschbetrag für behinderte Menschen beantragen
Für Kosten auf Grund einer Behinderung können Sie einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen.
Beschreibung
Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, können Sie wählen, ob Sie Ihre mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen im Einzelnen geltend machen oder einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen.
Mit dem Pauschbetrag abgegolten sind die Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens und Ausgaben für einen erhöhten Wäschebedarf sowie die Pflegeaufwendungen. Wählen Sie den Pauschbetrag, können Sie die Pflegeaufwendungen weder als außergewöhnliche Belastungen noch die Steuerermäßigung für Pflegeleistungen im Haushalt geltend machen.
Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt. Blinde sowie hilflose behinderte Menschen erhalten einen erhöhten Pauschbetrag.
Online-Dienst
MFW-ELSTER
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.
Ansprechpartner
Für Saarland wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Im Lohnsteuerermäßigungsverfahren oder in der Einkommensteuererklärung wird der Grad der Behinderung angegeben. Nachweise sind notwendig, falls diese dem Finanzamt nicht bereits vorgelegen haben. Die Nachweise erhalten Sie bei Behinderung von der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde (z. B. Versorgungsamt).
Voraussetzungen
• Aufwendungen in Folge der Behinderung
• Festgestellter Grad der Behinderung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Behinderten-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung oder bereits im Lohnsteuerermäßigungsverfahren beantragt
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2 am 04.10.2023
Stichwörter
Pauschbeträge für behinderte Menschen, Steuerermäßigung, Elstam, Hilflose Menschen, Blinde, Einkommensteuer, Aufwendungen wegen Behinderung, Außergewöhnliche Belastungen, Behinderten-Pauschbetrag, steuerpflichtiges Bruttogehalt, Eintragungen wegen Behinderung