Steuerfreibeträge Eintragung für Kinder unter 18 Jahren

    Freibeträge für Kind unter 18 Jahren beantragen

    Für ein unter 18 Jahre altes Kind können Sie einen Kinderfreibetrag beantragen.

    Beschreibung

    Beim Familienleistungsausgleich wird im Laufe des Jahres in der Regel Kindergeld gezahlt. Nach Ablauf des Kalenderjahres prüft das Finanzamt im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer, ob ein Kinderfreibetrag und zusätzlich ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld verbleibt (Günstigerprüfung).

    Die Freibeträge für Kinder werden jedoch stets bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer berücksichtigt. Dies kann auch bereits unterjährig im Lohnsteuerermäßigungsverfahren beantragt werden. Auf den unterjährigen Lohnsteuerabzug hat dies jedoch keine Auswirkung.

    Der Kinderfreibetrag kann für Kinder die im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandt sind und für Pflegekinder beantragt werden.

    Online-Dienst

    Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100010_100196600

    Beschreibung

    ELSTER steht für die ELektronische STeuerERklärung und ermöglicht eine effiziente, zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen. Für die elektronische Übermittlung der verschiedenen Steuerdaten via Internet stellt ELSTER dem Steuerbürger eine kostenlose Anwendung zur Verfügung: Mein ELSTER ist Ihr Online-Finanzamt, mit dem die papierlose Abgabe der Steuerdaten über eine interaktive Webanwendung mit höchster Sicherheit, schnell und komfortabel möglich ist.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

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    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Neunkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Uhlandstraße 1

    66538 Neunkirchen

    Postfachadresse

    Postfach 1234

    66512 Neunkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06821 109-0

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Angaben sind in der Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung oder in der Anlage Kinder zum Lohnsteuerermäßigungsantrag zu machen.

    Die Angaben in der Anlage Kind sind auch notwendig, wenn entsprechende Angaben bereits gegenüber der Familienkasse gemacht wurden.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen im ersten Grad mit dem Kind verwandt sein.
    • Bei Pflegekindern muss ein familienähnliches Verhältnis vorliegen und die Aufnahme bei Ihnen darf nicht zu Erwerbszecken erfolgt sein. Voraussetzung ist, dass das Obhut- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht.
    • Das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Kinderfreibetrag wird in der Einkommensteuererklärung oder dem Lohnsteuermäßigungsantrag beantragt.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2 am 11.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Stichwörter

    steuerpflichtiges Bruttogehalt, Einkommensteuer, Kinder in der Steuererklärung geltend machen, Kinderfreibeträge, Eintragungen für Kinder, Elstam, Minderjährig

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English