Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung
Sofern sich Ihre persönlichen Verhältnisse – z.B. durch Heirat - geändert haben, werden i.d.R. auch Ihre persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale geändert.
Beschreibung
Seit dem Jahr 2014 ist die Vorlage einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug gegenüber dem Arbeitgeber nicht mehr erforderlich. Der Arbeitgeber erhält die Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) elektronisch von der Finanzverwaltung. Er benötigt für den Abruf der Daten nur noch das Geburtsdatum und die steuerliche Identifikationsnummer des Arbeitnehmers sowie die Auskunft, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen liegen dem Arbeitgeber diese Informationen bereits vor.
Zuständigkeit der Finanzämter besteht bei folgenden Änderungen:
- Steuerklassenänderung / -wechsel
- Berücksichtigung von volljährigen Kindern
- Berücksichtigung von Kindern, die außerhalb der Wohnsitzgemeinde des Elternteils gemeldet sind
- Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren
Zuständigkeit der Meldebehörde bei folgenden Änderungen:
- Anschriftenänderungen
- standesamtliche Veränderungen, z.B. wegen Kirchenein- oder Kirchenaustritt, Eheschließung, Geburt, Adoption oder Tod
Diese werden nach wie vor von den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden verwaltet und automatisiert an die Finanzverwaltung zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale übermittelt.
Es besteht eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt, wenn bei dem/der Steuerpflichtigen
- die Voraussetzung für eine ungünstigere Steuerklasse eingetreten ist (z. B. die Eintragung der Steuerklasse I, aufgrund des „dauernd getrennt lebend“ im Vorjahr und dadurch Wegfall der Voraussetzung für die Steuerklasse III),
- eine geringere Zahl der Kinderfreibeträge zu berücksichtigen ist,
- die Voraussetzung für eine auf Antrag gewährte Steuerklasse II entfallen ist.
Andere Änderungen der ELStAM können beantragt werden: z.B. :
- Eintragung der Steuerklasse II wegen Geburt eines Kindes bei Alleinstehenden,
- Freiwillige Eintragung einer ungünstigeren Steuerklasse, zum Beispiel Steuerklasse I statt III oder IV
- Steuerklassenwechsel zwischen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor
Was bei der jeweiligen Änderung im Detail zu beachten ist, entnehmen Sie bitte der passenden Leistung:
• Änderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
• Änderung bei Kircheneintritt
• Änderung bei Kirchenaustritt
• Änderung bei Trennung
• Änderung bei Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft
• Änderung der Steuerklasse von Alleinerziehenden
• Änderung der Steuerklasse von Ehepartnern
• Änderung der Steuerklasse von eingetragenen Lebenspartnerschaften
• Änderung bei Tod des Ehegatten
• Änderung von Adress- und Personendaten
• Änderung für mehrere Dienstverhältnisse nebeneinander bei mehreren Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern
Online-Dienst
MFW-ELSTER
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Je nach Konstellation entweder Ihr Wohnsitz-Finanzamt oder Ihre Wohnsitzgemeinde
Ansprechpartner
Finanzamt Homburg
Aktuelles
Überregionale Zuständigkeiten: Zur Verbesserung der Aufgabenerledigung wurden einige Aufgaben dieses Finanzamtes auf andere Finanzämter übertragen. Die folgenden Aufgaben bzw. Organisationseinheiten sind daher nicht beim Finanzamt Homburg angesiedelt. Das zuständige Finanzamt wird Ihnen bei Auswahl der Aufgabe bzw. Organisationseinheit angezeigt. Betriebspüfung für Groß- und Konzernbetriebe (Finanzamt Saarbrücken II) Betriebsprüfung für Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe (Finanzamt Saarbrücken II) Bewertungsstelle (Finanzamt St. Wendel) Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle (Finanzamt Kusel-Landstuhl) Finanzkasse (Finanzamt Saarlouis) Grunderwerbsteuerstelle (Finanzamt Merzig) Lohnsteueraußenprüfung (Finanzamt Saarbrücken II) Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle (Finanzamt Saarbrücken II) Umsatzsteuersonderprüfung (Finanzamt Saarbrücken II) Veranlagung Körperschaften und Personengesellschaften (Finanzamt Saarbrücken I)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1551
66406 Homburg
Öffnungszeiten
Vor-Ort-Termine nur nach vorheriger Vereinbarung! Servicesprechzeiten telefonisch: Mo. bis Do.: 07.30 - 15.30 Uhr Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr unter Tel.: 0681 501-3090/ 0681 501-3092 Termine online vereinbaren unter:  https://www.saarland.de/termin-finanzamt
Kontakt
Telefon Festnetz: 06841 697-0
Finanzamt Homburg - Außenstelle St. Ingbert
Aktuelles
Überregionale Zuständigkeiten: Zur Verbesserung der Aufgabenerledigung wurden einige Aufgaben dieses Finanzamtes auf andere Finanzämter übertragen. Die folgenden Aufgaben bzw. Organisationseinheiten sind daher nicht beim Finanzamt Homburg - Außenstelle St.Ingbert angesiedelt. Das zuständige Finanzamt wird Ihnen bei Auswahl der Aufgabe bzw. Organisationseinheit angezeigt. Betriebspüfung für Groß- und Konzernbetriebe (Finanzamt Saarbrücken II) Betriebsprüfung für Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe (Finanzamt Saarbrücken II) Bewertungsstelle (Finanzamt St. Wendel) Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle (Finanzamt Kusel-Landstuhl) Finanzkasse (Finanzamt Saarlouis) Grunderwerbsteuerstelle (Finanzamt Merzig) Lohnsteueraußenprüfung (Finanzamt Saarbrücken II) Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle (Finanzamt Saarbrücken II) Umsatzsteuersonderprüfung (Finanzamt Saarbrücken II) Veranlagung Körperschaften und Personengesellschaften (Finanzamt Saarbrücken I)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1551
66406 Homburg
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06894 984-0
Formulare
Vordrucke zur Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) durch das Finanzamt und zur Lohnsteuer-Ermäßigung stehen online unter ELSTER zur Verfügung und sind in Papierform im Finanzamt oder über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung erhältlich.
Soweit Änderungen durch Ihre zuständige Kommunalverwaltung vorzunehmen sind, wenden Sie sich bitte dorthin.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2 am 22.11.2023
Stichwörter
Lohnsteuer, Familienstand, eingetragene Lebenspartnerschaft, Lohnsteuerkarte, Steuerklasse, Lohnsteuerklasse, Lohnsteuerabzug, Ehe, Kirchenaustritt, Kind, Änderung der Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kinderfreibetrag, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Kircheneintritt, Besteuerungsmerkmale, Kinder, Ehescheidung, ELSTAM, Steuerklassenwechsel, Dauerndes Getrenntleben, Steuerkarte, Elektronische Lohnsteuerkarte, Behinderung