Hundesteuer Anmeldung

    Hund anmelden

    Jede Person, die Hunde hält, ist verpflichtet, diese in deren Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie ist von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden zu erheben. Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung (Stadt bzw. Gemeinde) geregelt.

    Online-Dienst

    Hundesteuer Anmeldung

    ID: L100010_100415739

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 31.08.2023 (von: Rosar, Michaela)

    Technisch geändert am 21.06.2024 (von: Rosar, Michaela)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    Ansprechpartner

    Stadt Dillingen - Leitung Finanzen und Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Merziger Straße 51

    66763 Dillingen/ Saar

    Öffnungszeiten

    Mo. 08.00 - 12.00 Uhr Di. 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr, Mi. 08.00 - 12.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 bis 17.00 Uhr Fr. 07.30 - 13.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6831 709-305

    E-Mail: finanzverwaltung@dillingen-saar.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2023 (von: system)

    Technisch geändert am 28.06.2024 (von: Bachelier, Oskar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    Voraussetzungen

    Halter oder Halterin eines Hundes ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse von Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
    • bei Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bezeichnung: Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde.

    Hinweise für Dillingen/ Saar: Hund anmelden (Dillingen)

    Fristen

    Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.

    Kosten

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Falls noch kein Online-Dienst zur Verfügung gestellt wird, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Formulare erhalten Sie ggf. bei Ihrer Gemeinde oder sie werden auf deren Internet-Seite zum Download bereitgestellt.

    Wenn Sie bei der Anmeldung des Hundes eine Hundesteuermarke erhalten haben, ist diese bei der Abmeldung wieder abzugeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Vorläufig freigegeben durch den Zweckverband eGo-Saar

    Version

    Technisch erstellt am 08.02.2022 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 18.09.2024 (von: Rosar, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)