Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung im Rahmen von Repowering einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien

    Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen

    Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen, und planen an dieser Anlage Repowering-Maßnahmen vorzunehmen?

    Beschreibung

    Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen, und planen an dieser Anlage Repowering-Maßnahmen vorzunehmen?

    Durch diese Repowering-Maßnahme können, im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand der Anlage, nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden. Soweit diese für die Genehmigungsvoraussetzungen der genehmigungspflichtigen Anlage erheblich sind, bedarf es einer Änderungsgenehmigung.

    Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen.

    Online-Dienst

    BImSchG-Genehmigung online beantragen

    ID: L100009_6011165-6006253-null-null-1

    Beschreibung

    Sie möchten eine gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern. Dann können Sie hier im Onlinedienst „ELiA-Online“ die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen. Mit ELiA-Online können Sie Anträge für neue Anlagen erstellen, Änderungen an bestehenden Anlagen anzeigen und Anträge für die Änderung bestehender Anlagen erstellen.

    Online erledigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sächsisches Oberbergamt (Sächsisches Oberbergamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchgasse 11

    09599 Freiberg

    Postfachadresse

    Postfach 1364

    09583 Freiberg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:00 - 16:00 Uhr Di 07:00 - 16:00 Uhr Mi 07:00 - 16:00 Uhr Do 07:00 - 16:00 Uhr Fr 07:00 - 14:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3731 372 0

    Telefon Festnetz: +49 151 161 33 177

    Fax: +49 3731 372 1009

    E-Mail: Poststelle@oba.sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Landesdirektion Sachsen (Landesdirektion Sachsen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Altchemnitzer Straße 41

    09120 Chemnitz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 371 532 0

    Fax: +49 371 532 1929

    E-Mail: post@lds.sachsen.de

    Internet

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    Landratsamt Nordsachsen (Landratsamt Nordsachsen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 27

    04860 Torgau

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3421 758-0

    Fax: +49 3421 758 85-1010

    E-Mail: info@lra-nordsachsen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
    • Erläuterungen und
    • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen).

    Voraussetzungen

    • Sie betreiben eine genehmigungsbedürftige Anlage nach Bundes-Immissionsschutzgesetz, die der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien dient.
    • Sie wollen eine Änderung (Modernisierung) an der Anlage durchführen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (Näheres im Bescheid)
    • Klage (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Die Genehmigung können Sie bei der zuständigen Behörde online beantragen (siehe —> Onlineantrag).

    • Rufen Sie das Portal "ELiA-Online" auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Nachweise.
    • Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags und der beigefügten Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch.
    • Sie teilt Ihnen nach Eingang des Antrags unverzüglich mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
    • Bei einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Antrag nach Vollständigkeit öffentlich bekannt gemacht und danach einen Monat lang ausgelegt.
    • Spätestens mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden gleichzeitig auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben.
    • Gibt es Einwendungen von Dritten, können diese mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem öffentlichen Termin erörtert werden.
    • Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so wird über den Antrag entschieden.
    • Der Genehmigungsbescheid wird schriftlich zugestellt. Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Behörde in Verbindung.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag stellen bevor die Anlage repowert wird.

    Bearbeitungsdauer

    • 3 Monate nach Eingang des vollständigen Antrags
    • bei Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung: 7 Monate nach Eingang des vollständigen Antrags
    • Die zuständige Behörde kann die Frist jeweils um 3 Monate verlängern.

    Kosten

    • Die Kosten werden anhand der Errichtungskosten oder der Kosten der Änderung ermittelt.
    • Alternativ werden die Kosten anhand des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes ermittelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de