Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Beschreibung
Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, die einen Betriebsbereich darstellt oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, und planen an der Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen?
Diese Vorhaben können dazu führen, dass durch die Änderung eine erhebliche Gefahrenerhöhung von der Anlage ausgelöst wird oder andere immissionsschutzrechtliche Anforderungen nicht mehr gewährleistet sind. Für die dafür erforderliche Prüfung müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen.
Online-Dienst
BImSchG-Genehmigung online beantragen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sächsisches Oberbergamt (Sächsisches Oberbergamt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1364
09583 Freiberg
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:00 - 16:00 Uhr Di 07:00 - 16:00 Uhr Mi 07:00 - 16:00 Uhr Do 07:00 - 16:00 Uhr Fr 07:00 - 14:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3731 372 0
Telefon Festnetz: +49 151 161 33 177
Fax: +49 3731 372 1009
E-Mail: Poststelle@oba.sachsen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten,
- Erläuterungen und
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen).
Voraussetzungen
- Sie betreiben eine genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die einen Betriebsbereich darstellt oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist.
- Sie beabsichtigen an der Anlage eine störfallrelevante Änderung vorzunehmen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 16a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – Störfallrelevante Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
- Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis, lfd. Nr. 54 Tarifstelle 1.4
Rechtsbehelf
- Widerspruch (Näheres im Bescheid)
- Klage (Näheres im Bescheid)
Verfahrensablauf
Die Genehmigung können Sie bei der zuständigen Behörde online beantragen (siehe —> Onlineantrag).
- Rufen Sie das Portal "ELiA-Online" auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Nachweise.
- Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags und der beigefügten Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch.
- Sie teilt Ihnen nach Eingang des Antrags unverzüglich mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
- Ist der Antrag vollständig, wird dieser öffentlich bekannt gemacht und danach einen Monat lang ausgelegt.
- Spätestens mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden gleichzeitig auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben.
- Gibt es Einwendungen von Dritten, können diese mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem öffentlichen Termin erörtert werden.
- Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so wirdüber den Antrag entschieden.
- Der Genehmigungsbescheid wird schriftlich zugestellt. Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Behörde in Verbindung.
Fristen
- Sie müssen den Antrag vor der Änderung der Anlage stellen.
Bearbeitungsdauer
- 7 Monate nach Eingang des vollständigen Antrags
- Die zuständige Behörde kann die Frist um 3 Monate verlängern.
Kosten
- Die Kosten werden anhand der Errichtungskosten oder der Kosten der Änderung ermittelt.
- Alternativ werden die Kosten anhand des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes ermittelt.
Hinweise (Besonderheiten)
Einer Genehmigung bedarf es dann nicht, wenn und soweit die Pflicht, den angemessenen Sicherheitsabstand zu wahren, bereits auf Ebene einer raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme durch verbindliche Vorgaben gewährleistet wird.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen