• Zeithain (Landkreis Meißen, Sachsen)
Störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage Entgegennahme

Störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen

Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsfreie Anlage, die ein Betriebsbereich bzw. Bestandteil eines Betriebsbereichs ist und planen an dieser eine störrelevante Errichtung und Betrieb oder eine Änderung?

Beschreibung

Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsfreie Anlage, die ein Betriebsbereich bzw. Bestandteil eines Betriebsbereichs ist und planen an dieser eine störrelevante Errichtung und Betrieb oder eine Änderung?

Diese Vorhaben können dazu führen, dass durch die Errichtung oder Änderung eine erhebliche Gefahrenerhöhung von der Anlage ausgeht oder andere immissionsschutzrechtliche Voraussetzungen nicht mehr gewährleistet sind. Die zuständigen Behörden müssen deshalb über diese Änderungen informiert werden, damit die immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen überprüft werden können. Hierfür müssen Sie Ihr Vorhaben vor der Durchführung anzeigen.

Online-Dienst

BImSchG-Genehmigung online beantragen

ID: L100009_6011165-6006247-null-null-1

Beschreibung

Sie möchten eine gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern. Dann können Sie hier im Onlinedienst „ELiA-Online“ die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen. Mit ELiA-Online können Sie Anträge für neue Anlagen erstellen, Änderungen an bestehenden Anlagen anzeigen und Anträge für die Änderung bestehender Anlagen erstellen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Sprache

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Sprache: de

Ansprechpartner

Sächsisches Oberbergamt (Sächsisches Oberbergamt)

Adresse

Hausanschrift

Kirchgasse 11

09599 Freiberg

Postfachadresse

Postfach 1364

09583 Freiberg

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:00 - 16:00 Uhr Di 07:00 - 16:00 Uhr Mi 07:00 - 16:00 Uhr Do 07:00 - 16:00 Uhr Fr 07:00 - 14:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung)

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3731 372 0

Telefon Festnetz: +49 151 161 33 177

Fax: +49 3731 372 1009

E-Mail: Poststelle@oba.sachsen.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Landesdirektion Sachsen (Landesdirektion Sachsen)

Adresse

Hausanschrift

Altchemnitzer Straße 41

09120 Chemnitz

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 371 532 0

Fax: +49 371 532 1929

E-Mail: post@lds.sachsen.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen und
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen).

Voraussetzungen

  • Sie betreiben eine nicht genehmigungsbnedürftige Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die entweder Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist.
  • Sie planen bei dieser Anlage eine störrelevante Errichtung und einen Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (Näheres im Bescheid)
  • Klage (Näheres im Bescheid)

Verfahrensablauf

Die störrelevante Errichtung und den Betrieb oder die störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage können Sie, sofern keine Genehmigung beantragt wird, der zuständigen Behörde online anzeigen (siehe —> Onlineantrag).

  • Rufen Sie das Portal "ELiA-Online" auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch die Anzeige und die benötigten Nachweise.
  • Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang der Anzeige und der beigefügten Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch.
  • Sie teilt Ihnen nach Eingang der Anzeige unverzüglich mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
  • Sie dürfen die Änderung erst umsetzen, sobald die zuständige Behörde Ihnen mitteilt, dass die Änderung keiner Genehmigung bedarf.
  • Kommt die Behörde aber zum Ergebnis, dass Ihr Vorhaben einer Genehmigung bedarf, müssen Sie anschließend die Genehmigung für eine störfallrelevante Errichtung oder störfallrelevante Änderung beantragen.

Wenn Sie die Anzeige schriftlich stellen wollen, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Behörde in Verbindung.

Hinweis: Falls eine Genehmigung nach Einschätzung der zuständigen Behörde erforderlich ist, muss ein Genehmigungsverfahren nach § 23b Bundes-Immisionsschutzgesetz durchgeführt werden.

Fristen

Sie müssen die Anzeige vor Durchführung des geplanten Vorhabens einreichen.

Bearbeitungsdauer

2 Monate

Kosten

  • Die Kosten werden anhand der Errichtungskosten oder der Kosten der Änderung ermittelt.
  • Alternativ werden die Kosten anhand des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes ermittelt.

Hinweise (Besonderheiten)

Sie müssen das Vorhaben nicht anzeigen, wenn eine Genehmigung für die störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder für die störfallrelevante Änderung beantragt wurde.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de