• Zeithain (Landkreis Meißen, Sachsen)
Störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage Genehmigung

Störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage, die ein Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, errichten, betreiben oder ändern?

Beschreibung

Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage, die ein Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, errichten, betreiben oder ändern?

Dann benötigen Sie eine Genehmigung, wenn die Auswirkungen störfallrelevant sind. Das Gleiche gilt, wenn die zuständige Behörde bei der Prüfung Ihrer vorangegangenen Meldung über eine störfallrelevante Errichtung, Betrieb oder Änderung festgestellt hat, dass Ihr Vorhaben störfallrechtliche Auswirkungen hat. Für die dafür erforderliche Prüfung müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen.

Online-Dienst

BImSchG-Genehmigung online beantragen

ID: L100009_6011165-6006245-null-null-1

Beschreibung

Sie möchten eine gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern. Dann können Sie hier im Onlinedienst „ELiA-Online“ die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen. Mit ELiA-Online können Sie Anträge für neue Anlagen erstellen, Änderungen an bestehenden Anlagen anzeigen und Anträge für die Änderung bestehender Anlagen erstellen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Sprache

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Sprache: de

Ansprechpartner

Sächsisches Oberbergamt (Sächsisches Oberbergamt)

Adresse

Hausanschrift

Kirchgasse 11

09599 Freiberg

Postfachadresse

Postfach 1364

09583 Freiberg

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:00 - 16:00 Uhr Di 07:00 - 16:00 Uhr Mi 07:00 - 16:00 Uhr Do 07:00 - 16:00 Uhr Fr 07:00 - 14:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung)

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3731 372 0

Telefon Festnetz: +49 151 161 33 177

Fax: +49 3731 372 1009

E-Mail: Poststelle@oba.sachsen.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Landesdirektion Sachsen (Landesdirektion Sachsen)

Adresse

Hausanschrift

Altchemnitzer Straße 41

09120 Chemnitz

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 371 532 0

Fax: +49 371 532 1929

E-Mail: post@lds.sachsen.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen der Anlage
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)

Voraussetzungen

  • Sie betreiben eine genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die einen Betriebsbereich darstellt oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist.
  • Durch das geplante Vorhaben wird der angemessene Sicherheitsabstand der Anlage erstmalig unterschritten, räumlich noch weiter unterschritten wird oder eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst. 

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (Näheres im Bescheid)
  • Klage (Näheres im Bescheid)

Verfahrensablauf

Die Genehmigung können Sie bei der zuständigen Behörde online beantragen (siehe —> Onlineantrag).

Rufen Sie das Portal "ELiA-Online" auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Nachweise.

  • Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags und der beigefügten Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch.
  • Sie teilt Ihnen nach Eingang des Antrags unverzüglich mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
  • Ist der Antrag vollständig wird er öffentlich bekannt gemacht und danach einen Monat lang ausgelegt.
  • Spätestens mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden gleichzeitig auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben.
  • Gibt es Einwendungen von Dritten, können diese mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem öffentlichen Termin erörtert werden.
  • Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so wird über den Antrag entschieden.
  • Der Genehmigungsbescheid wird schriftlich zugestellt. Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Behörde in Verbindung.

Fristen

  • Sie müssen den Antrag vor Errichtung oder Änderung der Anlage stellen.

Bearbeitungsdauer

  • 7 Monate nach Eingang des vollständigen Antrags
  • Die zuständige Behörde kann die Frist jeweils um 3 Monate verlängern.

Kosten

  • Die Kosten werden anhand der Errichtungskosten oder der Kosten der Änderung ermittelt.
  • Alternativ werden die Kosten anhand des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes ermittelt.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn Sie den angemessenen Sicherheitsabstand in der raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme durch verbindliche Vorgaben bereits sichergestellt haben.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de