- Zeithain (Landkreis Meißen, Sachsen)
Eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage anzeigen
Beschreibung
Sie betreiben eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage, die bereits errichtet bzw. mit deren Errichtung oder wesentlicher Änderung begonnen wurde.
Die Anlage wird durch die Aufnahme in den Geltungsbereich der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen genehmigungspflichtig. In diesem Fall unterliegt die Anlage den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen und muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Online-Dienst
BImSchG-Genehmigung online beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Sächsisches Oberbergamt (Sächsisches Oberbergamt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1364
09583 Freiberg
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:00 - 16:00 Uhr Di 07:00 - 16:00 Uhr Mi 07:00 - 16:00 Uhr Do 07:00 - 16:00 Uhr Fr 07:00 - 14:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3731 372 0
Telefon Festnetz: +49 151 161 33 177
Fax: +49 3731 372 1009
E-Mail: Poststelle@oba.sachsen.de
Internet
Landratsamt Meißen (Landratsamt Meißen)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 01 52
01651 Meißen
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen und
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen).
Voraussetzungen
- Sie betreiben eine bisher nicht genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
- Durch Gesetzesänderung wird diese Anlage genehmigungsbedürftig.
Handlungsgrundlage(n)
- § 67 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – Übergangsvorschrift
- Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
- Sie können die Anlage bei der zuständigen Behörde online anzeigen (siehe —> Onlineantrag).
- Rufen Sie das Portal "ELiA-Online" auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch die Anzeige und die benötigten Nachweise.
- Sie fügen die erforderlichen Unterlagen bei. Alternativ können Sie die Unterlagen auch innerhalb von weiteren zwei Monaten ab der Anmeldung bei der zuständigen Behörde nachreichen.
- Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang schriftlich oder elektronisch. Gegebenenfalls wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.
Fristen
Sie müssen die Anzeige innerhalb von 3 Monaten nach dem Vorliegen der Genehmigungspflicht vorlegen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die zuständige Behörde kann Ihnen zusätzlich Anordnungen auferlegen, um sicherzustellen, dass Ihre Anlage die Pflichten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllt bzw. andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen