- Schlettau (Landkreis Erzgebirgskreis, Sachsen)
Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Beschreibung
Sie haben die Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage beantragt? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung oder dem Betrieb der Anlage beginnen können.
Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen.
Online-Dienst
BImSchG-Genehmigung online beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sächsisches Oberbergamt (Sächsisches Oberbergamt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1364
09583 Freiberg
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:00 - 16:00 Uhr Di 07:00 - 16:00 Uhr Mi 07:00 - 16:00 Uhr Do 07:00 - 16:00 Uhr Fr 07:00 - 14:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3731 372 0
Telefon Festnetz: +49 151 161 33 177
Fax: +49 3731 372 1009
E-Mail: Poststelle@oba.sachsen.de
Internet
Landratsamt Erzgebirgskreis (Landratsamt Erzgebirgskreis)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen zur Anlage
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)
Voraussetzungen
- Sie haben einen Antrag auf Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gestellt.
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Erteilung der Zulassung darlegen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – Zulassung vorzeitigen Beginns
- Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis, lfd. Nr. 54 Tarifstelle 1.7
Rechtsbehelf
- Widerspruch (Näheres im Bescheid)
- Klage (Näheres im Bescheid)
Verfahrensablauf
Die Zulassung können Sie bei der zuständigen Behörde online beantragen (siehe —> Onlineantrag).
- Rufen Sie das Portal "ELiA-Online" auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Nachweise.
- Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags und der beigefügten Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch.
- Sie teilt Ihnen nach Eingang des Antrags unverzüglich mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
- Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung der Zulassung von Bedeutung sind, so wird über den Antrag entschieden.
- Die Zulassung kann mit Auflagen verbunden sein oder vorbehaltlich erteilt werden, wenn Sie noch bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Die Auflagen sollen sicherstellen, dass die Anlage zurückgebaut werden kann, falls sie nicht genehmigt wird. Dazu kann die zuständige Behörde eine Sicherheit von Ihnen verlangen. Sicherheiten können zum Beispiel die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren sowie Bürgschaften sein.
- Der Bescheid wird schriftlich oder elektronisch zugestellt.
- Die zuständige Behörde kann die Zulassung jederzeit widerrufen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Behörde in Verbindung.
Fristen
Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Errichtung der Anlage beginnen.
Kosten
- Die Kosten werden anhand der Errichtungskosten oder der Kosten der Änderung ermittelt.
- Alternativ werden die Kosten anhand des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes ermittelt.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie wesentliche Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage genehmigen lassen möchten, kann die zuständige Stelle auch den Betrieb der Anlage vorläufig zulassen, wenn die Änderung dazu dient, die rechtmäßige Errichtung oder den Betrieb der Anlage sicherzustellen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen