Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Erteilung

    Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

    Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.

    Beschreibung

    Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.

    Wenn Sie eine solche Anlage neu errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.

    Sie können für dieses Vorhaben einen Vorbescheid beantragen, um eine Entscheidung über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage vor der Beantragung der Genehmigung zu erlangen.

    Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen.

    Online-Dienst

    BImSchG-Genehmigung online beantragen

    ID: L100009_6011165-6006235-null-null-1

    Beschreibung

    Sie möchten eine gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern. Dann können Sie hier im Onlinedienst „ELiA-Online“ die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen. Mit ELiA-Online können Sie Anträge für neue Anlagen erstellen, Änderungen an bestehenden Anlagen anzeigen und Anträge für die Änderung bestehender Anlagen erstellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sächsisches Oberbergamt (Sächsisches Oberbergamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchgasse 11

    09599 Freiberg

    Postfachadresse

    Postfach 1364

    09583 Freiberg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:00 - 16:00 Uhr Di 07:00 - 16:00 Uhr Mi 07:00 - 16:00 Uhr Do 07:00 - 16:00 Uhr Fr 07:00 - 14:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3731 372 0

    Telefon Festnetz: +49 151 161 33 177

    Fax: +49 3731 372 1009

    E-Mail: Poststelle@oba.sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Landesdirektion Sachsen (Landesdirektion Sachsen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Altchemnitzer Straße 41

    09120 Chemnitz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 371 532 0

    Fax: +49 371 532 1929

    E-Mail: post@lds.sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landratsamt Erzgebirgskreis (Landratsamt Erzgebirgskreis)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Paulus-Jenisius-Straße 24

    09456 Annaberg-Buchholz

    Hausanschrift

    Paulus-Jenisius-Straße 24

    09456 Annaberg-Buchholz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3733 831 0

    Fax: +49 3733 22164

    E-Mail: info@kreis-erz.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
    • Erläuterungen zur Anlage
    • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)

    Voraussetzungen

    • Sie wollen eine genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz neu errichten und betreiben.
    • Über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage soll vor dem Genehmigungsverfahren entschieden werden.
    • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides darlegen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (Näheres im Bescheid)
    • Klage (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Die Entscheidung können Sie bei der zuständigen Behörde online beantragen (siehe —> Onlineantrag).

    • Rufen Sie das Portal "ELiA-Online" auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Nachweise.
    • Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags und der beigefügten Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch.
    • Sie teilt Ihnen nach Eingang des Antrags unverzüglich mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
    • Ist der Antrag vollständig und hat die Behörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung des Vorbescheids von Bedeutung sind, so hat die Behörde darüber zu entscheiden.
    • Der Bescheid wird schriftlich oder elektronisch zugestellt.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Behörde in Verbindung.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag auf Vorbescheid vor dem Genehmigungsantrag stellen.

    Kosten

    • Die Kosten werden anhand der Errichtungskosten oder der Kosten der Änderung ermittelt.
    • Alternativ werden die Kosten anhand des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes ermittelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en