- Breitenbrunn/Erzgeb. (Landkreis Erzgebirgskreis, Sachsen)
Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Beschreibung
Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.
Wenn Sie eine solche Anlage neu errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.
Sie können für dieses Vorhaben einen Vorbescheid beantragen, um eine Entscheidung über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage vor der Beantragung der Genehmigung zu erlangen.
Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen.
Online-Dienst
BImSchG-Genehmigung online beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sächsisches Oberbergamt (Sächsisches Oberbergamt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1364
09583 Freiberg
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:00 - 16:00 Uhr Di 07:00 - 16:00 Uhr Mi 07:00 - 16:00 Uhr Do 07:00 - 16:00 Uhr Fr 07:00 - 14:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3731 372 0
Telefon Festnetz: +49 151 161 33 177
Fax: +49 3731 372 1009
E-Mail: Poststelle@oba.sachsen.de
Internet
Landratsamt Erzgebirgskreis (Landratsamt Erzgebirgskreis)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen zur Anlage
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)
Voraussetzungen
- Sie wollen eine genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz neu errichten und betreiben.
- Über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage soll vor dem Genehmigungsverfahren entschieden werden.
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides darlegen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – Vorbescheid
- Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis, lfd. Nr. 54 Tarifstelle 1.5
Rechtsbehelf
- Widerspruch (Näheres im Bescheid)
- Klage (Näheres im Bescheid)
Verfahrensablauf
Die Entscheidung können Sie bei der zuständigen Behörde online beantragen (siehe —> Onlineantrag).
- Rufen Sie das Portal "ELiA-Online" auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Nachweise.
- Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags und der beigefügten Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch.
- Sie teilt Ihnen nach Eingang des Antrags unverzüglich mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
- Ist der Antrag vollständig und hat die Behörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung des Vorbescheids von Bedeutung sind, so hat die Behörde darüber zu entscheiden.
- Der Bescheid wird schriftlich oder elektronisch zugestellt.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Behörde in Verbindung.
Fristen
Sie müssen den Antrag auf Vorbescheid vor dem Genehmigungsantrag stellen.
Kosten
- Die Kosten werden anhand der Errichtungskosten oder der Kosten der Änderung ermittelt.
- Alternativ werden die Kosten anhand des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes ermittelt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen