- Coswig (Landkreis Meißen, Sachsen)
Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
Beschreibung
Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.
Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.
Ortsfeste Anlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.
Für bestimmte Anlagen können Genehmigungen in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen.
Online-Dienst
BImSchG-Genehmigung online beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sächsisches Oberbergamt (Sächsisches Oberbergamt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1364
09583 Freiberg
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:00 - 16:00 Uhr Di 07:00 - 16:00 Uhr Mi 07:00 - 16:00 Uhr Do 07:00 - 16:00 Uhr Fr 07:00 - 14:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3731 372 0
Telefon Festnetz: +49 151 161 33 177
Fax: +49 3731 372 1009
E-Mail: Poststelle@oba.sachsen.de
Internet
Landratsamt Meißen (Landratsamt Meißen)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 01 52
01651 Meißen
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
- Erläuterungen zur Anlage
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen)
Voraussetzungen
- Sie wollen eine genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz neu errichten und betreiben.
- Die Anlage ist in Spalte C des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen mit einem "V" gekennzeichnet.
Handlungsgrundlage(n)
- § 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – Vereinfachtes Verfahren
- Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV – Anhang 1
- Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis, lfd. Nr. 54 Tarifstelle 1.2
Rechtsbehelf
- Widerspruch (Näheres im Bescheid)
- Klage (Näheres im Bescheid)
Verfahrensablauf
Die Genehmigung können Sie bei der zuständigen Behörde online beantragen (siehe —> Onlineantrag).
- Rufen Sie das Portal "ELiA-Online" auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Nachweise.
- Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags und der beigefügten Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch.
- Sie teilt Ihnen nach Eingang des Antrags unverzüglich mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
- Ist der Antrag vollständig, fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden gleichzeitig auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben.
- Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so wird über den Antrag entschieden.
- Der Genehmigungsbescheid wird schriftlich zugestellt.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Behörde in Verbindung.
Fristen
Sie müssen den Antrag stellen bevor die Anlage errichtet oder betrieben wird.
Bearbeitungsdauer
- 3 Monate nach Eingang des vollständigen Antrags
- Die zuständige Behörde kann die Frist jeweils um 3 Monate verlängern.
Kosten
- Die Kosten werden anhand der Errichtungskosten ermittelt.
- Alternativ werden die Kosten anhand des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes ermittelt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen