Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für Sondengänger

    Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen, Genehmigung beantragen

    Wenn Sie in Sachsen mit oder ohne Metalldetektor nach archäologischen Funden und Denkmalen suchen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Sachsen mit oder ohne Metalldetektor nach archäologischen Funden und Denkmalen suchen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung einer Nachforschungsgenehmigung

    ID: L100009_b0140e7692fb44eb39422c7a03e2234ec066783d74e592ab393d762a21707454

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Staatsbetrieb Landesamt für Archäologie Sachsen (Staatsbetrieb Landesamt für Archäologie Sachsen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Zur Wetterwarte 7

    01109 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 8926199

    Fax: +49 351 8926999

    E-Mail: info@lfa.sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Ihren Antrag können Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich oder online stellen (siehe –> Onlineantrag).

    • Nach Eingang Ihres Antrages lädt Sie die zuständige Stelle per E-Mail zu einem Informationsgespräch ein. Dabei erfolgt eine grundsätzliche Aufklärung zum Thema "Sondengehen in Sachsen".
    • Im Anschluss werden Sie zu einer Schulung eingeladen. Schulungen finden dreimal pro Jahr statt.
    • Nach abgeschlossener Schulung erhalten Sie die Genehmigung für ein Jahr und einen Landkreis.
    Online-Antrag
    • Melden Sie sich am Servicekonto an. Besitzen Sie noch kein Servicekonto, richten Sie dieses unter "Kostenfreies Servicekonto registrieren" ein.
    • Betätigen Sie die Schaltfläche unter Onlineantrag.
    • Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen. Zwischengespeicherte Versionen finden Sie unter "Meine Onlineanträge" in Ihrem Servicekonto.
    • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab. Die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
    • Die Bestätigung des Eingangs finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
    Schriftlicher Antrag
    • Reichen Sie das formlose Schreiben mit den erforderlichen Angaben zum Suchgebiet und den Zielen der Nachforschung bei der zuständigen Stelle ein. Sie können die Unterlagen elektronisch per E-Mail übermitteln.
    • Die zuständige Stelle prüft den Antrag und bestätigt dessen Eingang.

    Fristen

    Geltungsdauer der Suchgenehmigung: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Monate

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en