• Hartmannsdorf (Landkreis Mittelsachsen, Sachsen)
Daten der Handwerksregister Änderung der Betriebsstätte (Löschung)

Handwerksrolle, Schließung einer Betriebsstätte mitteilen

Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine Betriebsstätte schließen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

Beschreibung

Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine Betriebsstätte schließen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im Kammerbezirk erfasst sind.

Wird eine im Kammerbezirk gelegene Betriebsstätte geschlossen, ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Wenn Sie die Betriebsstätte nicht schließen, sondern an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.

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Sprache

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Sprache: de

Ansprechpartner

Handwerkskammer Chemnitz (Handwerkskammer Chemnitz)

Adresse

Hausanschrift

Limbacher Straße 195

09116 Chemnitz

Postfachadresse

Postfach 415

09006 Chemnitz

Kontakt

E-Mail: info@hwk-chemnitz.de

Fax: +49 371 5364-222

Telefon Festnetz: +49 371 5364-0

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Angaben zum Betrieb:

  • Betriebsnummer
  • Betriebsname

Weitere Angaben:

  • Adresse der betroffenen Betriebsstätte
  • Grund der Schließung
  • Kontaktdaten

Voraussetzungen

­

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Verfahrensablauf

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Schließung der Betriebsstätte.

Fristen

keine Angaben

Kosten

variabel (gemäß Gebührenordnung der Handwerkskammer)

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie die Betriebsstätte an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerkskammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 27.02.2025

Sprachversion

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