• Wolkenstein (Landkreis Erzgebirgskreis, Sachsen)
Verzeichnis der Personen nach § 90 Absatz 3 und 4 Handwerksordnung (HWO) Eintragung

Handwerksrolle, Eintragung als handwerkliches Kleinunternehmen beantragen

Handwerkskammern vertreten die Interessen des gesamten Handwerks in einem Kammerbezirk. Sie haben die Aufgabe, die Unternehmen der Region zu fördern und deren Interessen durch Selbstverwaltung zu unterstützen.

Beschreibung

Handwerkskammern vertreten die Interessen des gesamten Handwerks in einem Kammerbezirk. Sie haben die Aufgabe, die Unternehmen der Region zu fördern und deren Interessen durch Selbstverwaltung zu unterstützen.

Wenn Sie

  • selbstständig eine nicht wesentliche Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks ausüben, die
    • quantitativ den überwiegenden Teil ihrer gewerblichen Betätigung ausmacht und
    • in handwerklicher Betriebsform ausgeübt wird,

und

  • über eine Gesellenausbildung in einem zulassungspflichtigen Handwerk verfügen, deren Ausbildungsinhalte Sie auf die ausgeübte Tätigkeit vorbereitet haben,

sind Sie der Handwerkskammer als Pflichtmitglied zugehörig.

Mit der Aufnahme Ihrer gewerblichen Betätigung müssen Sie per Gesetz eine Eintragung in das Verzeichnis der Personen beantragen. Sobald Sie zur Handwerkskammer gehören, können Sie die Angebote und Services Ihrer Handwerkskammer nutzen.

Online-Dienst

Serviceportal handwerk digital

ID: L100009_6011537-6005641-137-6000872-6000230

Online erledigen

Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Sprache

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Ansprechpartner

Handwerkskammer Chemnitz (Handwerkskammer Chemnitz)

Adresse

Hausanschrift

Limbacher Straße 195

09116 Chemnitz

Postfachadresse

Postfach 415

09006 Chemnitz

Kontakt

E-Mail: info@hwk-chemnitz.de

Fax: +49 371 5364-222

Telefon Festnetz: +49 371 5364-0

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung nachgereicht werden)

Voraussetzungen

  • Selbständige Ausübung einer nicht wesentlichen Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks.
  • Diese Tätigkeit macht quantitativ den überwiegenden Teil der gewerblichen Betätigung aus und wird in handwerklicher Betriebsform ausgeübt.
  • Antragsteller oder Antragstellerin verfügt über eine Gesellenausbildung in einem zulassungspflichtigen Handwerk, deren Ausbildungsinhalte auf die ausgeübte Tätigkeit vorbereitet haben. Gleichgestellt sind bestimmte ausbildungsvorbereitende Maßnahmen, die im Wesentlichen einer abgeschlossenen Gesellenausbildung entsprechen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Verfahrensablauf

Nach erfolgreicher Beantragung trägt die Handwerkskammer die antragstellende Person in das Verzeichnis ein.

Fristen

keine Angaben

Bearbeitungsdauer

           

Kosten

         

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 04.03.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en