Staatliche Pflichtfachprüfung, Zulassung beantragen
Beschreibung
Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Freistaat Sachsen beantragen Sie online beim Landesjustizprüfungsamt.
Im Anschluss an das rechtswissenschaftliche Studium ist die Erste Juristische Prüfung abzulegen. Diese gliedert sich in eine staatliche Pflichtfachprüfung und eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung. Studierende an der Juristenfakultät der Universität Leipzig können mit diesem Antrag die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beantragen, die durch das Landesjustizprüfungsamt Sachsen durchgeführt wird. Die Prüfungsanmeldung erfolgt ausschließlich über das elektronische Formular.
Nutzungshinweis zum Onlineantrag: Bitte nutzen Sie zur Antragsstellung ausschließlich Browser, die für das Windows-Betriebssystem geläufig sind (zum Beispiel Chrome, Firefox, Edge).
Online-Dienst
Pflichtfachprüfung, Online-Antrag
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 351 564-0
Fax: +49 351 564-16189
Internet
erforderliche Unterlagen
- handschriftlicher Lebenslauf mit Lichtbild
- Nachweis über die Teilnahme an praktischen Studienzeiten von mindestens 90 Tagen in der vorlesungsfreien Zeit
- Anrechnungsbescheid von Studienzeiten oder Studien- und Prüfungsleistungen an anderen Universitäten
Durch die Universität Leipzig bereitgestellt:
- Studienverlaufsbescheinigung
- Belegbogen zum Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums
- Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht
- Nachweis über die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu den Schlüsselqualifikationen
- Fremdsprachennachweis
Voraussetzungen
- Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums von mindestens viereinhalb Jahren, davon die beiden unmittelbar der Prüfung vorausgehenden Semester an der Juristenfakultät der Universität Leipzig
- erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene im Bügerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht
- erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung den Schlüsselqualifikationen
- fachspezifischer Fremdsprachennachweis
- Ableistung von praktischen Studienzeiten in der vorlesungsfreien Zeit frühestens nach Vorlesungsende des zweiten Fachsemesters
Rechtsgrundlage(n)
§ 20 Sächsische Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung (SächsJAPO) – Zulassungsantrag
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht (Näheres zum Ablauf im Bescheid)
Verfahrensablauf
Beantragen Sie online die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung. Die erforderlichen Unterlagen können Sie auf diesem Weg ebenfalls elektronisch einreichen.
- Folgen Sie dem Link zum Onlineantrag oben und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Achten Sie auf die korrekte Angabe der E-Mail-Adresse, über diese erfolgt die Kommunikation während des Prüfungsverfahrens. Am Ende des Antrags wird diese erneut abgefragt.
- Die erforderlichen Nachweise der Universität Leipzig kann das Landesjustizprüfungsamt automatisch abrufen, wenn Sie sich im Formular damit einverstanden erklärenDer Universität Leipzig wird hierfür Ihre Matrikelnummer mitgeteilt. Eine Speicherung Ihrer Daten durch das Landesjustizprüfungsamt findet nicht statt.
Achtung! Sind Sie mit dem elektronischen Abruf nicht einverstanden, müssen Sie die Nachweise im Original einreichen.
- Die übrigen Unterlagen laden Sie im weiteren Verlauf hoch.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
Liegen Ihr vollständiger Antrag und die erforderlichen Nachweise vor, erlässt das Landesjustizprüfungsamt einen Zulassungsbescheid. Im Formular wählen Sie eingangs aus, ob Ihnen der Bescheid elektronisch oder per Post übersandt werden soll.
Fristen
- Antragsschluss: 15.05./15.12.für den Prüfungstermin, der unmittelbar auf den Vorlesungsabschluss des jeweiligen Semesters folgt
- Anmeldung zur Notenverbessererung:
- bis zwei Monate vor Beginn des Prüfungstermins
- bei einem kürzeren Zeitraum zwischen mündlicher Prüfung und dem nächsten Prüfungstermin: unverzüglich nach Ablegen der mündlichen Prüfung
Bearbeitungsdauer
- drei bis acht Wochen
Von Anfragen zum Bearbeitungsstand sehen Sie bitte ab. Sollten Unterlagen fehlen, werden diese vom Landesjustizprüfungsamt angefordert.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anmeldefristen sind Ausschlussfristen. Bei Fristversäumnis kann die Anmeldung zum nächsten Prüfungstermin erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen