• Crimmitschau (Landkreis Zwickau, Sachsen)
Staatliche Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung Zulassung

Staatliche Pflichtfachprüfung, Zulassung beantragen

Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Freistaat Sachsen beantragen Sie online beim Landesjustizprüfungsamt.

Beschreibung

Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Freistaat Sachsen beantragen Sie online beim Landesjustizprüfungsamt.

Im Anschluss an das rechtswissenschaftliche Studium ist die Erste Juristische Prüfung abzulegen. Diese gliedert sich in eine staatliche Pflichtfachprüfung und eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung. Studierende an der Juristenfakultät der Universität Leipzig können mit diesem Antrag die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beantragen, die durch das Landesjustizprüfungsamt Sachsen durchgeführt wird. Die Prüfungsanmeldung erfolgt ausschließlich über das elektronische Formular.

Online-Dienst

Pflichtfachprüfung, Online-Antrag

ID: L100009_6010549-6005633-1-6000507-6000298

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Sprache

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Sprache: de

Ansprechpartner

erforderliche Unterlagen

  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • Studienverlaufsbescheinigung
  • Übersicht über die belegten Vorlesungen, Übungen und Seminare (Belegbogen)
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu den Schlüsselqualifikationen
  • fachspezifischer Fremdsprachennachweis
  • Leistungsübersicht oder Leistungsnachweise für eine Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht
  • Nachweise über die praktischen Studienzeiten

Voraussetzungen

  • Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums von mindestens viereinhalb Jahren, davon die beiden unmittelbar der Prüfung vorausgehenden Semester an der Juristenfakultät der Universität Leipzig
  • erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene im Bügerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht
  • erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung den Schlüsselqualifikationen
  • fachspezifischer Fremdsprachennachweis
  • Ableistung von praktischen Studienzeiten in der vorlesungsfreien Zeit frühestens nach Vorlesungsende des zweiten Fachsemesters

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

Verfahrensablauf

Beantragen Sie online die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung (siehe —> Onlineantrag). Die erforderlichen Unterlagen können Sie auf diesem Weg ebenfalls elektronisch einreichen.

  • Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Achten Sie auf die korrekte Angabe der E-Mail-Adresse, über diese erfolgt die Kommunikation während des Prüfungsverfahrens. Am Ende des Antrags wird diese erneut abgefragt.
  • Alle notwendigen Unterlagen laden Sie im Onlineantrag hoch oder senden diese postalisch an das Landesjustizprüfungsamt Sachsen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.

Liegen Ihr vollständiger Antrag und die erforderlichen Nachweise vor, erlässt das Landesjustizprüfungsamt einen Zulassungsbescheid.

Nutzungshinweis zum Onlineantrag: Bitte nutzen Sie zur Antragsstellung ausschließlich Browser, die für das Windows-Betriebssystem geläufig sind (zum Beispiel Chrome, Firefox, Edge). Einzelne Anlagen, die Sie dem Antrag beifügen, sollten nicht größer sein als 2 MB. Insgesamt darf eine Datenmenge von 15 MB nicht überschritten werden.

Fristen

  • Antragsschluss: 15.05./15.12. für den Prüfungstermin, der unmittelbar auf den Vorlesungsabschluss des jeweiligen Semesters folgt
  • Anmeldung zur Notenverbessererung:
    • bis zwei Monate vor Beginn des Prüfungstermins
    • bei einem kürzeren Zeitraum zwischen dem Ablegen der mündlichen Prüfung und dem nächsten Prüfungstermin: unverzüglich nach Ablegen der mündlichen Prüfung

Hinweis: Die Anmeldefristen sind Ausschlussfristen.

Bearbeitungsdauer

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt bis ca. vier Wochen vor dem Prüfungstermin.

Von Anfragen zum Bearbeitungsstand sehen Sie bitte ab. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich das Landesjustizprüfungsamt an Sie wenden.

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 20.03.2025 (von: 1)

Sprachversion

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