Nachweis- und Registerpflegepflicht BefreiungOnline erledigen

    Abfallentsorgung – Befreiung von der Nachweis- und Registerpflegepflicht beantragen

    Wenn Sie Abfälle entsorgen oder an Entsorgungsvorgängen beteiligt sind, worüber Sie ordnungsgemäß Nachweise sowie ein Register führen müssen, können Sie bei der zuständigen Stelle eine Befreiung von dieser Nachweis- und/oder Registerpflicht beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abfälle entsorgen oder an Entsorgungsvorgängen beteiligt sind, worüber Sie ordnungsgemäß Nachweise sowie ein Register führen müssen, können Sie bei der zuständigen Stelle eine Befreiung von dieser Nachweis- und/oder Registerpflicht beantragen.

    Ist durch die Abfallentsorgung keine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls zu befürchten, kann die zuständige Stelle auf Antrag eine Befreiung von der Pflicht zur Nachweis- und Registerführung in Teilen oder ganz aussprechen.

    Online-Dienst

    Nachweis- und Registerpflichten, Befreiung - Online-Antrag

    ID: L100009_6010579-6005625-1-6007371-1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Buck-Straße 4

    01097 Dresden

    Postfachadresse

    Postfach 10 05 10

    01075 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 5640

    Fax: +49 351 564 20007

    E-Mail: Poststelle@smekul.sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landratsamt Nordsachsen (Landratsamt Nordsachsen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 27

    04860 Torgau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3421 758-0

    Fax: +49 3421 758 85-1010

    E-Mail: info@lra-nordsachsen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Begründung, warum im konkreten Einzelfall eine Befreiung erteilt werden soll.

    Voraussetzungen

    Ob eine Befreiung von Nachweis- und Registerpflichten gewährt werden kann, entscheidet die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    1. Die Befreiung von der Nachweis- und Registerpflegepflicht können Sie online mit Hilfe eines elektronischen Assistenten über das Online-Portals "Gemeinsame Abfall-DV-Systeme (GADSYS)" erstellen und versenden.
    2. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise auf dem Online Portal.

    Fristen

    Erteilung der Befreiung: vor Beginn der Entsorgung, auf die sich die Nachweis- oder Registerpflicht bezieht

    Bearbeitungsdauer

    1 Tag bis 3 Wochen

    Kosten

    EUR 210,00 bis EUR 5.000,00 (aufwandsabhängig)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en