Abfallentsorgung – Befreiung von der Nachweis- und Registerpflegepflicht beantragen
Beschreibung
Wenn Sie Abfälle entsorgen oder an Entsorgungsvorgängen beteiligt sind, worüber Sie ordnungsgemäß Nachweise sowie ein Register führen müssen, können Sie bei der zuständigen Stelle eine Befreiung von dieser Nachweis- und/oder Registerpflicht beantragen.
Ist durch die Abfallentsorgung keine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls zu befürchten, kann die zuständige Stelle auf Antrag eine Befreiung von der Pflicht zur Nachweis- und Registerführung in Teilen oder ganz aussprechen.
Online-Dienst
Nachweis- und Registerpflichten, Befreiung - Online-Antrag
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 10 05 10
01075 Dresden
Kontakt
Internet
Landratsamt Görlitz (Landratsamt Görlitz)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Landratsamt Görlitz - Bei Schriftverkehr bitte betreffendes Amt mit angeben!
Postfach 30 01 52
02806 Görlitz
Kontakt
E-Mail: info@kreis-gr.de
Telefon Festnetz: +49 3581 663-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Begründung, warum im konkreten Einzelfall eine Befreiung erteilt werden soll.
Voraussetzungen
Ob eine Befreiung von Nachweis- und Registerpflichten gewährt werden kann, entscheidet die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- § 26 Nachweisverordnung (NachwV) – Befreiung, Anordnung von Nachweis- und Registerpflichten
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) in der aktuell gültigen Fassung
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres im Bescheid)
Verfahrensablauf
- Die Befreiung von der Nachweis- und Registerpflegepflicht können Sie online mit Hilfe eines elektronischen Assistenten über das Online-Portals "Gemeinsame Abfall-DV-Systeme (GADSYS)" erstellen und versenden.
- Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise auf dem Online Portal.
Fristen
Erteilung der Befreiung: vor Beginn der Entsorgung, auf die sich die Nachweis- oder Registerpflicht bezieht
Bearbeitungsdauer
1 Tag bis 3 Wochen
Kosten
EUR 210,00 bis EUR 5.000,00 (aufwandsabhängig)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen