Entsorgungsnachweis BestätigungOnline erledigen

    Abfallentsorgung – Entsorgungsnachweis bestätigen

    Wenn Sie als abfallerzeugendes Unternehmen, gefährliche Abfälle erzeugen, müssen Sie und die an der Entsorgung dieser Abfälle beteiligten Unternehmen, sowohl untereinander als auch gegenüber den zuständigen Stellen, die ordnungsgemäße Entsorgung nachweisen. Der Nachweis sowie die hierfür erforderlichen Nachweisdokumente sind bereits vor Beginn der Entsorgung zu erbringen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als abfallerzeugendes Unternehmen, gefährliche Abfälle erzeugen, müssen Sie und die an der Entsorgung dieser Abfälle beteiligten Unternehmen, sowohl untereinander als auch gegenüber den zuständigen Stellen, die ordnungsgemäße Entsorgung nachweisen. Der Nachweis sowie die hierfür erforderlichen Nachweisdokumente sind bereits vor Beginn der Entsorgung zu erbringen.

    Im Entsorgungsnachweisverfahren muss die zuständige Stelle die Zulässigkeit der Entsorgung vor Beginn der Entsorgung bestätigen.

    Entstehen in Ihrem Unternehmen weniger als 20 t pro Jahr und Abfallart? Dann können Sie die Entsorgung über einen Sammelnachweis eines Beförderers organisieren ohne am elektronischen Nachweisverfahren teilzunehmen (siehe –> Weitere Informationen).

    Online-Dienst

    Elektronische Abfallnachweisführung

    ID: L100009_6010583-6005623-1-6007371-1

    Beschreibung

    Bestätigung von Entsorgungsnachweisen und Sammelentsorgungsnachweisen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Dresden (Landeshauptstadt Dresden)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Külz-Ring 19

    01067 Dresden

    Postfachadresse

    Postfach 120020

    01001 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 488 0

    Fax: +49 351 488 2231

    E-Mail: stadtverwaltung@dresden.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Buck-Straße 4

    01097 Dresden

    Postfachadresse

    Postfach 10 05 10

    01075 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 5640

    Fax: +49 351 564 20007

    E-Mail: Poststelle@smekul.sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    entsprechend der Nachweisverordnung sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Deckblatt Entsorgungsnachweise (DEN),
    • Verantwortliche Erklärung (VE),
    • Deklarationsanalyse (DA),
    • Annahmeerklärung (AE),
    • Behördenbestätigung (BB),

     Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise auf dem Online Portal.

    Voraussetzungen

    Für Erzeuger, Sammler und Entsorger

    • Besitz einer entsprechenden Kennnummer (Erzeugernummer, Beförderernummer und Entsorgernummer)
    • Software, mit der die Nachweisdokumente in elektronischer Form erstellt, bearbeitet und qualifiziert elektronisch signiert sowie mit anderen Betrieben und den Behörden ausgetauscht werden können
    • eine qualifizierte elektronische Signatur zum Signieren der Formulare (persönliche Signaturkarte und ein Kartenlesegerät)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    1. Als abfallerzeugendes Unternehmen erstellen Sie das Deckblatt sowie die verantwortliche Erklärung (gegebenenfalls inklusive der Deklarationsanalyse) in elektronischer Form und senden diese mit Signatur an die entsorgende Stelle.
    2. Bei der entsorgenden Stelle werden die Unterlagen durch die Annahmeerklärung ergänzt und ebenfalls signiert.
    3. Das entsorgende Unternehmen übersendet den vollständigen Entsorgungsnachweis vor Beginn der Entsorgung an die für die Entsorgungsanlage zuständige Stelle und an das abfallerzeugende Unternehmen.

    Fristen

    Bestätigung des Entsorgungsnachweises durch die zuständige Stelle: vor Beginn der vorgesehenen Entsorgung

    Bearbeitungsdauer

    unmittelbar nach Eingang, gegebenenfalls erfolgen Nachforderungen innerhalb weniger Tage

    Kosten

    EUR 50,00 bis EUR 2.500,00 (aufwandsabhängig)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en