• Flöha (Landkreis Mittelsachsen, Sachsen)
Entsorgungsnachweis Bestätigung

Abfallentsorgung – Entsorgungsnachweis bestätigen

Wenn Sie als abfallerzeugendes Unternehmen, gefährliche Abfälle erzeugen, müssen Sie und die an der Entsorgung dieser Abfälle beteiligten Unternehmen, sowohl untereinander als auch gegenüber den zuständigen Stellen, die ordnungsgemäße Entsorgung nachweisen. Der Nachweis sowie die hierfür erforderlichen Nachweisdokumente sind bereits vor Beginn der Entsorgung zu erbringen.

Beschreibung

Wenn Sie als abfallerzeugendes Unternehmen, gefährliche Abfälle erzeugen, müssen Sie und die an der Entsorgung dieser Abfälle beteiligten Unternehmen, sowohl untereinander als auch gegenüber den zuständigen Stellen, die ordnungsgemäße Entsorgung nachweisen. Der Nachweis sowie die hierfür erforderlichen Nachweisdokumente sind bereits vor Beginn der Entsorgung zu erbringen.

Im Entsorgungsnachweisverfahren muss die zuständige Stelle die Zulässigkeit der Entsorgung vor Beginn der Entsorgung bestätigen.

Entstehen in Ihrem Unternehmen weniger als 20 t pro Jahr und Abfallart? Dann können Sie die Entsorgung über einen Sammelnachweis eines Beförderers organisieren ohne am elektronischen Nachweisverfahren teilzunehmen (siehe –> Weitere Informationen).

Online-Dienst

Elektronische Abfallnachweisführung

ID: L100009_6010583-6005623-1-6007371-1

Beschreibung

Bestätigung von Entsorgungsnachweisen und Sammelentsorgungsnachweisen

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Sprache

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Sprache: de

Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft)

Adresse

Hausanschrift

Wilhelm-Buck-Straße 4

01097 Dresden

Postfachadresse

Postfach 10 05 10

01075 Dresden

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 351 5640

Fax: +49 351 564 20007

E-Mail: Poststelle@smekul.sachsen.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Landratsamt Mittelsachsen (Landratsamt Mittelsachsen)

Adresse

Hausanschrift

Frauensteiner Straße 43

09599 Freiberg

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3731 799-0

Fax: +49 3731 799-3250

E-Mail: landratsamt@landkreis-mittelsachsen.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

entsprechend der Nachweisverordnung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Deckblatt Entsorgungsnachweise (DEN),
  • Verantwortliche Erklärung (VE),
  • Deklarationsanalyse (DA),
  • Annahmeerklärung (AE),
  • Behördenbestätigung (BB),

 Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise auf dem Online Portal.

Voraussetzungen

Für Erzeuger, Sammler und Entsorger

  • Besitz einer entsprechenden Kennnummer (Erzeugernummer, Beförderernummer und Entsorgernummer)
  • Software, mit der die Nachweisdokumente in elektronischer Form erstellt, bearbeitet und qualifiziert elektronisch signiert sowie mit anderen Betrieben und den Behörden ausgetauscht werden können
  • eine qualifizierte elektronische Signatur zum Signieren der Formulare (persönliche Signaturkarte und ein Kartenlesegerät)

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Verfahrensablauf

  1. Als abfallerzeugendes Unternehmen erstellen Sie das Deckblatt sowie die verantwortliche Erklärung (gegebenenfalls inklusive der Deklarationsanalyse) in elektronischer Form und senden diese mit Signatur an die entsorgende Stelle.
  2. Bei der entsorgenden Stelle werden die Unterlagen durch die Annahmeerklärung ergänzt und ebenfalls signiert.
  3. Das entsorgende Unternehmen übersendet den vollständigen Entsorgungsnachweis vor Beginn der Entsorgung an die für die Entsorgungsanlage zuständige Stelle und an das abfallerzeugende Unternehmen.

Fristen

Bestätigung des Entsorgungsnachweises durch die zuständige Stelle: vor Beginn der vorgesehenen Entsorgung

Bearbeitungsdauer

unmittelbar nach Eingang, gegebenenfalls erfolgen Nachforderungen innerhalb weniger Tage

Kosten

EUR 50,00 bis EUR 2.500,00 (aufwandsabhängig)

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

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Sprache: de

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Sprache: en