• Ohorn (Landkreis Bautzen, Sachsen)
Anzeige Sammelentsorgungsnachweis privilegiertes Verfahren Bestätigung

Abfallentsorgung im privilegierten Verfahren – Sammelentsorgungsnachweis, Bestätigung

Wenn Sie als abfallerzeugendes Unternehmen, gefährliche Abfälle erzeugen, müssen Sie und die an der Entsorgung dieser Abfälle beteiligten Unternehmen, sowohl untereinander als auch gegenüber den zuständigen Stellen, die ordnungsgemäße Entsorgung nachweisen. Der Nachweis sowie die hierfür erforderlichen Nachweisdokumente sind bereits vor Beginn der Entsorgung zu erbringen.

Beschreibung

Wenn Sie als abfallerzeugendes Unternehmen, gefährliche Abfälle erzeugen, müssen Sie und die an der Entsorgung dieser Abfälle beteiligten Unternehmen, sowohl untereinander als auch gegenüber den zuständigen Stellen, die ordnungsgemäße Entsorgung nachweisen. Der Nachweis sowie die hierfür erforderlichen Nachweisdokumente sind bereits vor Beginn der Entsorgung zu erbringen.

Fallen bei Ihnen weniger als 20 Tonnen eines gefährlichen Abfalls im Jahr an, können Sie am Sammelentsorgungsnachweisverfahren teilnehmen. Bei diesem führt nicht das abfallerzeugende Unternehmen einen Entsorgungsnachweis, sondern das Unternehmen, das den Abfall sammelt.

Sie als abfallerzeugendes Unternehmen müssen dann nicht am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen.

Auch im Sammelentsorgungsnachweisverfahren (Grundverfahren) muss die zuständige Stelle die Zulässigkeit der Entsorgung vor Beginn der Entsorgung bestätigen. Detailregelungen entnehmen Sie bitte der Nachweisverordnung (NachwV).

Online-Dienst

Elektronische Abfallnachweisführung

ID: L100009_6010583-6005619-1-6007371-1

Beschreibung

Bestätigung von Entsorgungsnachweisen und Sammelentsorgungsnachweisen

Online erledigen

Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Sprache

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft)

Adresse

Hausanschrift

Wilhelm-Buck-Straße 4

01097 Dresden

Postfachadresse

Postfach 10 05 10

01075 Dresden

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 351 5640

Fax: +49 351 564 20007

E-Mail: Poststelle@smekul.sachsen.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Landratsamt Bautzen (Landratsamt Bautzen)

Adresse

Hausanschrift

Bahnhofstraße 9

02625 Bautzen

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Fr geschlossen

Kontakt

Telefon Festnetz: 03591 5251 0

Fax: 03591 5250 0

E-Mail: information@lra-bautzen.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Entsprechend der Nachweisverordnung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Deckblatt Entsorgungsnachweise (DEN),
  • Verantwortliche Erklärung (VE),
    Deklarationsanalyse (DA),
  • Annahmeerklärung (AE),
  • Behördenbestätigung (BB),

 Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise im Online-Portal.

Voraussetzungen

Für Erzeuger

  • Erzeugernummer, sofern mehr als 2 Tonnen gefährlicher Abfälle anfallen (zum Eintrag in den Übernahmeschein)

Für Sammler und Entsorger

  • Besitz einer entsprechenden Kennnummer (Beförderernummer oder Entsorgernummer)
  • Software, mit der die Nachweisdokumente in elektronischer Form erstellt, bearbeitet und qualifiziert elektronisch signiert sowie mit anderen Betrieben und den Behörden ausgetauscht werden können
  • eine qualifizierte elektronische Signatur zum Signieren der Formulare (persönliche Signaturkarte und ein Kartenlesegerät)

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Verfahrensablauf

  1. Das abfallsammelnde Unternehmen erstellt die erforderlichen Unterlagen und sendet diese mit einer entsprechenden Signatur an das abfallentsorgende Unternehmen.
  2. Das abfallentsorgende Unternehmen ergänzt und signiert die Unterlagen .
  3. Das abfallentsorgende Unternehmen übersendet den vollständigen Entsorgungsnachweis vor Beginn der Entsorgung an die für die Entsorgungsanlage zuständige Stelle und das Unternehmen, das den Abfall sammelt.

Fristen

Bestätigung des Sammelentsorgungsnachweis durch die zuständige Stelle: vor Beginn der vorgesehenen Entsorgung

Bearbeitungsdauer

unmittelbar nach Eingang, gegebenenfalls erfolgen Nachforderungen innerhalb weniger Tage

Kosten

EUR 50,00 bis EUR 5.000,00 (aufwandsabhängig)

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de