Abfallentsorgernummer Erteilung

    Abfallentsorgernummer beantragen

    Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.

    Beschreibung

    Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.

    Eine Entsorgernummer können Sie bei der für Sie zuständigen Stellen beantragen. Diese Kennnummer geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens, wie Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine an. Sie benötigen sie auch für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.

    Online-Dienst

    Abfallentsorgernummer - Online-Antrag

    ID: L100009_6010589-6005615-1-6007371-1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Buck-Straße 4

    01097 Dresden

    Postfachadresse

    Postfach 10 05 10

    01075 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 5640

    Fax: +49 351 564 20007

    E-Mail: Poststelle@smekul.sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landratsamt Nordsachsen (Landratsamt Nordsachsen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 27

    04860 Torgau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3421 758-0

    Fax: +49 3421 758 85-1010

    E-Mail: info@lra-nordsachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Grundsätzlich sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Gewerbeanmeldung oder Handelsregister-Auszug (Kopie)
    • Anlagengenehmigung (Baurechtliche bzw. Immissionsschutzrechtliche Genehmigung)

    Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise auf dem Online Portal.

    Voraussetzungen

    Als Betreiber einer Anlage zur Abfallentsorgung müssen Sie dafür eine entsprechende Genehmigung besitzen. Diese bemisst sich im Regelfall nach baurechtlichen oder bundesimmissionsschutzrechtlichen Vorschriften und ist der hier zuständigen Stelle vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    1. Die Abfallentsorgernummer können Sie online mit Hilfe eines elektronischen Assistenten über das Online-Portal "Gemeinsame Abfall-DV-Systeme (GADSYS)" erstellen und versenden.
    2. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise auf dem Online Portal.

    Fristen

    Antrag einer Abfallentsorgernummer: vor Aufnahme der Tätigkeit als Abfallentsorger

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    EUR 30,00 bis EUR 85,00 (aufwandsabhängig)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en