• Oderwitz (Landkreis Görlitz, Sachsen)
Abfallentsorgernummer Erteilung

Abfallentsorgernummer beantragen

Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.

Beschreibung

Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.

Eine Entsorgernummer können Sie bei der für Sie zuständigen Stellen beantragen. Diese Kennnummer geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens, wie Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine an. Sie benötigen sie auch für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.

Online-Dienst

Abfallentsorgernummer - Online-Antrag

ID: L100009_6010589-6005615-1-6007371-1

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Sprache

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Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft)

Adresse

Hausanschrift

Wilhelm-Buck-Straße 4

01097 Dresden

Postfachadresse

Postfach 10 05 10

01075 Dresden

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 351 5640

Fax: +49 351 564 20007

E-Mail: Poststelle@smekul.sachsen.de

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Sprache: de

Landratsamt Görlitz (Landratsamt Görlitz)

Adresse

Postfachadresse

Landratsamt Görlitz - Bei Schriftverkehr bitte betreffendes Amt mit angeben!

Postfach 30 01 52

02806 Görlitz

Hausanschrift

Bahnhofstraße 24

02826 Görlitz

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr nur Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde, Bürgerbüros und Servicebüro Kfz/FS Görlitz Di 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr nur Kfz-Zulassungen, Bürgerbüros und Servicebüro Kfz/FS Görlitz Do 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr außer Jugendamt & Bereich Vermessung, im Schul- und Sportamt ist eine vorherige Terminvergabe zwingend erforderlich

Kontakt

E-Mail: info@kreis-gr.de

Telefon Festnetz: +49 3581 663-0

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Grundsätzlich sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregister-Auszug (Kopie)
  • Anlagengenehmigung (Baurechtliche bzw. Immissionsschutzrechtliche Genehmigung)

Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise auf dem Online Portal.

Voraussetzungen

Als Betreiber einer Anlage zur Abfallentsorgung müssen Sie dafür eine entsprechende Genehmigung besitzen. Diese bemisst sich im Regelfall nach baurechtlichen oder bundesimmissionsschutzrechtlichen Vorschriften und ist der hier zuständigen Stelle vorzulegen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Verfahrensablauf

  1. Die Abfallentsorgernummer können Sie online mit Hilfe eines elektronischen Assistenten über das Online-Portal "Gemeinsame Abfall-DV-Systeme (GADSYS)" erstellen und versenden.
  2. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise auf dem Online Portal.

Fristen

Antrag einer Abfallentsorgernummer: vor Aufnahme der Tätigkeit als Abfallentsorger

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Woche

Kosten

EUR 30,00 bis EUR 85,00 (aufwandsabhängig)

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

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Sprache: de

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