Juristischer Vorbereitungsdienst, Zulassung zum Rechtsreferendariat beantragen
Beschreibung
Wenn Sie einen Beruf insbesondere als Richter/-in, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin oder auch als Staatsanwalt / Staatsanwältin ausüben möchten, benötigen Sie die Befähigung zum Richteramt (Volljurist/-in). Diese können Sie erwerben, indem Sie nach Erlangung der Ersten Juristischen Prüfung (Hochschulabschluss) und einem anschließenden Juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) die Zweite Juristische Staatsprüfung erfolgreich ablegen. Dazu können Sie sich um Aufnahme in den Juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaates Sachsen bewerben.
Online-Dienst
Zulassung zum Juristischen Vorbereitungsdienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Referendariat (Referendariat)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
Fax: +49 351 446 1299
Telefon Festnetz: +49 351 446 1322
erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Online-Antrag
- hand- oder maschinenschriftlicher, lückenloser, tabellarischer Lebenslauf, versehen mit Ort, Datum und Unterschrift
- Gesamtzeugnis der Ersten Juristischen Prüfung (elektronisch beglaubigt)
- Formblatterklärung über die Verfassungstreue (versehen mit Ort, Datum und Unterschrift)
- Personalausweis oder Reisepasses (elektronisch beglaubigt)
- Passbild (nicht älter als 3 Monate)
- Führungszeugnis Belegart „0“, Betreff: „Bewerbung zum Referendariat“ (Das Führungszeugnis darf zum Einstellungstermin nicht älter als sechs Monate sein.)
weitere Dokumente (falls zutreffend):
- Ehe-/Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde(n) Kind(er)
- Nachweis über Grad der Behinderung
- Nachweis(e) für vorrangige Aufnahme (§ 62 Abs. 2 SächsJAPO)
- Nachweis(e) über Härtefälle (§ 64 SächsJAPO)
- bei Staatsangehörigen von Nicht-EU-Staaten: Aufenthaltsbescheinigung und Reisepass (gültig über die gesamte Zeit des Vorbereitungsdienstes)
Voraussetzungen
- Erfolgreich abgelegte Erste Juristische Prüfung im Anschluss an das rechtswissenschaftliche Studium
- Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Vorbereitungsdienstes bei Staatsangehörigen von Nicht-EU-Staaten
Rechtsgrundlage(n)
§ 32 ff. Sächsische Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung (SächsAPO) – Vorbereitungsdienst
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Ihren Antrag können Sie schriftlich oder elektronisch stellen. Nutzen Sie jedoch vorrangig den Online-Antrag. Eine Unterzeichnung der Onlineformulare ist nicht erforderlich.
Richten Sie sich in Amt24 zur Identifizierung und Authentifizierung ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie die erforderlichen Unterlagen bereit.
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt und die aufgeführten Unterlagen zusammengestellt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
- Füllen Sie die Vordrucke vollständig aus.
- Die Antragsformulare reichen Sie gemeinsam mit den weiteren Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Können Sie die Onlinedienste nicht nutzen, reichen Sie einen schriftlichen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Fehlende Unterlagen können Sie per Post oder E-Mail binnen zehn Tagen nachreichen.
Wahlmöglichkeit
Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in den Juristischen Vorbereitungsdienst an einem bestimmten Ort, im Antrag können Sie aber einen Wunsch für das Ausbildungsgericht (Stammdienststelle) angeben. Sie haben die Wahl zwischen der Einstellung in den Juristischen Vorbereitungsdienst im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Sofern die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für einen Einstellungstermin die Zahl der Ausbildungsplätze übersteigt, werden die Bewerbungen zu einem Einstellungstermin in eine gewichtete Bewerbungsliste übernommen, Grundlage ist die von Ihnen erzielte Gesamtpunktzahl in der Ersten Juristischen Prüfung.
Vorbescheid
Mit Vorbescheid werden Sie darüber informiert, ob und an welchem Ausbildungsgericht (Stammdienststelle) Ihnen voraussichtlich ein Ausbildungsplatz angeboten werden kann. Sie müssen sodann innerhalb von zehn Tagen nach Bekanntgabe erklären, ob Sie den dort genannten Ausbildungsplatz annehmen würden.
Entscheidung
Nach Bewerbungsende entscheidet der Präsident des Oberlandesgerichts über die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst und die Zuweisung an ein Ausbildungsgericht.
Fristen
Einstellungen erfolgen zweimal pro Kalenderjahr:
- im Frühjahr zum 01.05.
- im Herbst zum 01.11.
Bewerbungsfrist:
- für den Frühjahrstermin: 20.02.
- für den Herbsttermin: 31.07.
Bearbeitungsdauer
Vorbescheid: ca. 3 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Falsche Angaben im Antrag können zur Entlassung führen, wenn nachträglich Umstände bekannt werden, unter denen keine Aufnahme in den Juristischen Vorbereitungsdienst erfolgt wäre.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen