Juristischer Vorbereitungsdienst Zulassung

    Juristischer Vorbereitungsdienst, Zulassung zum Rechtsreferendariat beantragen

    Wenn Sie einen Beruf insbesondere als Richter/-in, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin oder auch als Staatsanwalt / Staatsanwältin ausüben möchten, benötigen Sie die Befähigung zum Richteramt (Volljurist/-in). Diese können Sie erwerben, indem Sie nach Erlangung der Ersten Juristischen Prüfung (Hochschulabschluss) und einem anschließenden Juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) die Zweite Juristische Staatsprüfung erfolgreich ablegen. Dazu können Sie sich um Aufnahme in den Juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaates Sachsen bewerben.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Beruf insbesondere als Richter/-in, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin oder auch als Staatsanwalt / Staatsanwältin ausüben möchten, benötigen Sie die Befähigung zum Richteramt (Volljurist/-in). Diese können Sie erwerben, indem Sie nach Erlangung der Ersten Juristischen Prüfung (Hochschulabschluss) und einem anschließenden Juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) die Zweite Juristische Staatsprüfung erfolgreich ablegen. Dazu können Sie sich um Aufnahme in den Juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaates Sachsen bewerben.

    Online-Dienst

    Zulassung zum Juristischen Vorbereitungsdienst

    ID: L100009_697b32b81430a3eef15fcebc2e00ca72b750e6b1575ab04c08604d5964253183

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Referendariat (Referendariat)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 1

    01067 Dresden

    Lieferanschrift

    Postfach 120732

    01008 Dresden

    Kontakt

    Fax: +49 351 446 1299

    Telefon Festnetz: +49 351 446 1322

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • vollständig ausgefüllter Online-Antrag
    • hand- oder maschinenschriftlicher, lückenloser, tabellarischer Lebenslauf, versehen mit Ort, Datum und Unterschrift
    • Gesamtzeugnis der Ersten Juristischen Prüfung (elektronisch beglaubigt)
    • Formblatterklärung über die Verfassungstreue (versehen mit Ort, Datum und Unterschrift)
    • Personalausweis oder Reisepasses (elektronisch beglaubigt)
    • Passbild (nicht älter als 3 Monate)
    • Führungszeugnis Belegart „0“, Betreff: „Bewerbung zum Referendariat“ (Das Führungszeugnis darf zum Einstellungstermin nicht älter als sechs Monate sein.)

    weitere Dokumente (falls zutreffend):

    • Ehe-/Heiratsurkunde
    • Geburtsurkunde(n) Kind(er)
    • Nachweis über Grad der Behinderung
    • Nachweis(e) für vorrangige Aufnahme (§ 62 Abs. 2 SächsJAPO)
    • Nachweis(e) über Härtefälle (§ 64 SächsJAPO)
    • bei Staatsangehörigen von Nicht-EU-Staaten: Aufenthaltsbescheinigung und Reisepass (gültig über die gesamte Zeit des Vorbereitungsdienstes)

    Voraussetzungen

    • Erfolgreich abgelegte Erste Juristische Prüfung im Anschluss an das rechtswissenschaftliche Studium
    • Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Vorbereitungsdienstes bei Staatsangehörigen von Nicht-EU-Staaten

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Ihren Antrag können Sie schriftlich oder elektronisch stellen. Nutzen Sie jedoch vorrangig den Online-Antrag. Eine Unterzeichnung der Onlineformulare ist nicht erforderlich.

    Richten Sie sich in Amt24 zur Identifizierung und Authentifizierung ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie die erforderlichen Unterlagen bereit.

    • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
    • Sind alle Datenfelder befüllt und die aufgeführten Unterlagen zusammengestellt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
    • Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
    • Füllen Sie die Vordrucke vollständig aus.
    • Die Antragsformulare reichen Sie gemeinsam mit den weiteren Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Können Sie die Onlinedienste nicht nutzen, reichen Sie einen schriftlichen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Fehlende Unterlagen können Sie per Post oder E-Mail binnen zehn Tagen nachreichen.

    Wahlmöglichkeit

    Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in den Juristischen Vorbereitungsdienst an einem bestimmten Ort, im Antrag können Sie aber einen Wunsch für das Ausbildungsgericht (Stammdienststelle) angeben. Sie haben die Wahl zwischen der Einstellung in den Juristischen Vorbereitungsdienst im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

    Sofern die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für einen Einstellungstermin die Zahl der Ausbildungsplätze übersteigt, werden die Bewerbungen zu einem Einstellungstermin in eine gewichtete Bewerbungsliste übernommen, Grundlage ist die von Ihnen erzielte Gesamtpunktzahl in der Ersten Juristischen Prüfung.

    Vorbescheid

    Mit Vorbescheid werden Sie darüber informiert, ob und an welchem Ausbildungsgericht (Stammdienststelle) Ihnen voraussichtlich ein Ausbildungsplatz angeboten werden kann. Sie müssen sodann innerhalb von zehn Tagen nach Bekanntgabe erklären, ob Sie den dort genannten Ausbildungsplatz annehmen würden.

    Entscheidung

    Nach Bewerbungsende entscheidet der Präsident des Oberlandesgerichts über die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst und die Zuweisung an ein Ausbildungsgericht.

    Fristen

    Einstellungen erfolgen zweimal pro Kalenderjahr:

    • im Frühjahr zum 01.05.
    • im Herbst zum 01.11.

    Bewerbungsfrist:

    • für den Frühjahrstermin: 20.02.
    • für den Herbsttermin: 31.07.

    Bearbeitungsdauer

    Vorbescheid: ca. 3 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Falsche Angaben im Antrag können zur Entlassung führen, wenn nachträglich Umstände bekannt werden, unter denen keine Aufnahme in den Juristischen Vorbereitungsdienst erfolgt wäre.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en