• Jonsdorf (Landkreis Görlitz, Sachsen)
Anerkennung der Kraftfahrzeugwerkstätten für die Durchführung der Gassystemeinbauprüfungen Erteilung

Gassystemeinbauprüfung, Anerkennung von Werkstätten

Für Kraftfahrzeugtypen, die mit speziellen Ausrüstungen, Nachrüstsystemen oder Bauteilen für die Verwendung von

Beschreibung

Für Kraftfahrzeugtypen, die mit speziellen Ausrüstungen, Nachrüstsystemen oder Bauteilen für die Verwendung von

  • verflüssigtem Gas (LPG) oder
  • komprimiertem Erdgas (CNG) oder
  • Flüssigerdgas (LNG) oder
  • Wasserstoff

in ihrem Antriebssystem ausgestattet sind, gelten bestimmte Vorschriften, die die Sicherheit der technischen Ausrüstung gewährleisten sollen.
Unter anderem müssen Fahrzeuge, in die ein Antriebssystem mit Gas eingebaut wurde, eine so genannte Gassystemeinbauprüfung in einer dafür zugelassenen Werkstatt durchführen lassen.

Um die Gassystemeinbauprüfung in Ihrer Kfz Werkstatt vornehmen zu dürfen, müssen Sie für Ihre Kfz-Werkstatt eine Anerkennung beantragen.

Online-Dienst

Kraftfahrzeugwerkstatt für die Durchführung der Gassystemeinbauprüfungen anerkennen

ID: L100009_ca6ea4821aaa70169c3d5dd81c0d43b376be9a42175b40edbd4a63305a004c4e

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Ansprechpartner

Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) (Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV))

Adresse

Postfachadresse

Postfach 100763

01077 Dresden

Hausanschrift

Stauffenbergallee 24

01099 Dresden

Kontakt

Telefon Festnetz: 0351 8139 0

Fax: 0351 8139 1090

E-Mail: poststelle@lasuv.sachsen.de

Internet

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • formloser, schriftlicher Antrag
    • darin ist jede Person namentlich zu nennen, die die Prüfung durchführen soll
  • Bescheinigung der Handwerkskammer über die notwendige Fachkenntnis
  • für jede einzutragende verantwortliche Person:
    • Führungszeugnis
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister
    • Nachweis über entsprechende Fachkenntnis gemäß Anlage XVIIa StVZO

Voraussetzungen

  • Ausstattung der Werkstätten und Fachkenntnis der zugelassenen Personen gemäß Anlage XVIIa der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Verfahrensablauf

  • Mit Antragstellung ist das Antragsschreiben samt der erforderlichen Unterlagen (siehe Punkt „Erforderliche Unterlagen“) vorzulegen.
  • Im zweiten Schritt erfolgt die Überprüfung der Ausstattung und baulichen Gegebenheiten in der Werkstatt vor Ort gemäß Anlage XVIIa der StVZO.

Achtung! Veränderungen bei anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten, die ihre Anerkennung beeinflussen können, sind der Anerkennungsstelle unaufgefordert mitzuteilen. Zuwiderhandlungen können zum Widerruf der Anerkennung führen.

Fristen

keine

Kosten

Berechnung nach Aufwand

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

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