Sorgeregister Ausstellung Negativbescheinigung

    Sorgeregister, Auskunft über die Alleinsorge anfordern

    Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet und keine Eintragungen in das Sorgeregister erfolgt sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern.

    Beschreibung

    Antrag für eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister

    Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet und keine Eintragungen in das Sorgeregister erfolgt sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern.

    Durch das Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In diesem Verzeichnis werden Eintragungen vorgenommen, wenn

    • Sorgeerklärungen abgegeben werden,
    • aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist oder
    • das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

    Enthält das Sorgeregister keine Eintragung, wird Ihnen das alleinige Sorgerecht bestätigt.

    Online-Dienst

    Auskunft Sorgeregister

    ID: L100009_5983eddbe66518aa110fd1c4f5e7ec44948477465b611835f8ae6b0ecbede723

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    Sachgebiet Beistandschaften/Beurkundungen (Sachgebiet Beistandschaften/Beurkundungen)

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    Postfachadresse

    Landratsamt Görlitz - Bei Schriftverkehr bitte betreffendes Amt mit angeben!

    Postfach 30 01 52

    02806 Görlitz

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    Bahnhofstraße 24

    02826 Görlitz

    Hausanschrift

    Georgewitzer Straße 58

    02708 Löbau

    Kontakt

    E-Mail: beistandschaften@kreis-gr.de

    Telefon Festnetz: 03581 6632850

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Voraussetzungen

    • Geburtsdatum des Kindes
    • Geburtsort des Kindes
    • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

    Rechtsgrundlage(n)

    § 58 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Online-Antrag
    • Melden Sie sich am Servicekonto an. Besitzen Sie noch kein Servicekonto, richten Sie dieses unter "Kostenfreies Servicekonto registrieren" ein.
    • Betätigen Sie die Schaltfläche unter Onlineantrag.
    • Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus und laden die erforderlichen Nachweise hoch. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen. Zwischengespeicherte Versionen finden Sie unter "Meine Onlineanträge" in Ihrem Servicekonto.
    • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab. Die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
    • Die Bestätigung des Eingangs finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
    Schriftlicher Antrag
    • Ein schriftlicher Antrag ist formlos möglich. Soweit verfügbar, nutzen Sie zur Beantragung bereitgestellte Formulare. Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Stelle ein. Sie können die Unterlagen elektronisch per E-Mail übermitteln.
    Prüfung
    • Das zuständige Jugendamt ermittelt anhand Ihrer Angaben, ob Eintragungen im Sorgeregister vorhanden sind.
    • Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, wird Ihnen das alleinige Sorgerecht bestätigt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    3 Tage bis 6 Wochen

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en