Datenschutz

    Datenschutzbeauftragte(n) benennen, Mitteilung an die Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

    Als Verantwortliche oder Verwantwortlicher beziehungsweise Auftragsverarbeiterin oder Auftragsverarbeiter sind Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, die Kontaktdaten der oder des benannten Datenschutzbeauftragten der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Die Meldung an die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte können Sie online übermitteln.

    Beschreibung

    Als Verantwortliche oder Verwantwortlicher beziehungsweise Auftragsverarbeiterin oder Auftragsverarbeiter sind Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, die Kontaktdaten der oder des benannten Datenschutzbeauftragten der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Die Meldung an die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte können Sie online übermitteln.

    Die Datenschutz- und Transparenzbeauftragte ist in Bezug auf den Datenschutz zuständig für

    • nichtöffentliche Stellen (beispielsweise Unternehmen, Vereine, private Stiftungen) mit Hauptsitz in Sachsen
    • öffentliche Stellen (beispielsweise sächsische Landes- und Kommunalbehörden, Krankenhäuser, Polizeidienststellen, Sparkassen, Kammern, Notariate)

    Online-Dienst

    Datenschutzbeauftragte(n) online melden

    ID: L100009_6010181-6004895-null-null-6000511

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Devrientstraße 5

    01067 Dresden

    Postfachadresse

    Postfach 11 01 32

    01330 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 85471 101

    Fax: +49 351 85471 109

    E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie sind nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, eine/einen Datenschutzbeauftragte(n) zu benennen. Das gilt

    • für jede öffentliche Stelle nach Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO
    • für oben genannte nichtöffentliche Stellen, wenn mindestens eine der Voraussetzungen zutrifft nach
      • Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b oder c DSGVO oder
      • § 38 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

    Rechtsgrundlage(n)

     

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Teilen Sie die Kontaktdaten der/des benannten Datenschutzbeauftragten der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten schriftlich mit. Nutzen Sie für Ihre Meldung das Onlineformular (siehe –> Onlineantrag), nur auf diese Weise erhalten Sie auch eine Eingangsbestätigung.

    Hinweis: Mitteilungen per E-Mail, Post oder Fax werden selbstverständlich nicht abgelehnt, mit Ihrer Online-Meldung ersparen Sie aber der zuständigen Stelle einen enormen bürokratischen Aufwand.

    Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:

    • Art der Meldung: Erstmitteilung, Änderungsmitteilung, Löschmitteilung zzgl. Datum
    • Kontaktdaten der mitteilungspflichtigen Stelle: Bezeichnung, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort (optional: Telefonnummer, E-Mail-Adresse, URL der Homepage)
    • Mitteilender: Name (optional: Funktion, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
    • Datenschutzbeauftragte(r): Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Telefonnummer (optional: E-Mail-Adresse)
    • Angabe interner Datenschutzbeauftragte(r) (mit Angabe der sonstigen Funktionen) oder externer Datenschutzbeauftragte(r) (mit Angabe des Unternehmens)

    Nach Übermittlung dieser Angaben haben Verantwortliche und Auftragsverarbeiter die Anforderungen nach Artikel 37 Absatz 7 DSGVO erfüllt.

    Ihre Mitteilung wird bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten elektronisch gespeichert, bis Sie eine Änderung oder die Rücknahme der Benennung der/des Datenschutzbeauftragten mitteilen. Die SDTB nutzt die Daten der/des benannten Datenschutzbeauftragten zu eigenen Zwecken, etwa zur Kontaktaufnahme mit Ihrem/Ihrer Datenschutzbeauftragten gemäß Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO.

    Fristen

    unverzüglich

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en