Datenschutzkontrolle

    Datenpanne melden

    Sächsische Verantwortliche haben nach Artikel 33 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen. Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte bietet dafür einen Online-Service an, der es Verantwortlichen ermöglicht, die Meldung der Datenpanne einfach und bequem per Webformular durchzuführen.

    Beschreibung

    Meldung einer Datenpanne nach Artikel 33 DSGVO an die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

    Sächsische Verantwortliche haben nach Artikel 33 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen. Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte bietet dafür einen Online-Service an, der es Verantwortlichen ermöglicht, die Meldung der Datenpanne einfach und bequem per Webformular durchzuführen.

    Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte ist in Bezug auf den Datenschutz zuständig für:

    • öffentliche Stellen (beispielsweise sächsische Landes- und Kommunalbehörden, Krankenhäuser, Schulen, Polizeidienststellen, Sparkassen, Kammern, Notariate)
    • nichtöffentliche Stellen (beispieslweise Unternehmen, Vereine, private Stiftungen) mit Hauptsitz in Sachsen

    Online-Dienst

    Datenpanne online melden

    ID: L100009_6010179-6004893-null-null-6000511

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Devrientstraße 5

    01067 Dresden

    Postfachadresse

    Postfach 11 01 32

    01330 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 85471 101

    Fax: +49 351 85471 109

    E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten hat voraussichtlich zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geführt.

    Rechtsgrundlage(n)

     

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie Ihre Datenpannen-Meldung schriftlich ein – bevorzugt per Onlineformular (siehe –> Onlineantrag).

    Wenn Sie Ihre Meldung per E-Mail oder Brief einreichen, sind folgende Angaben verpflichtend:

    Angaben zum/zur Verantwortlichen:
    • Name/Bezeichnung
    • Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
    • Name der Kontaktperson, ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer (wenn abweichend: E-Mail-Adresse des/der Datenschutzbeauftragten)
    Angaben zur meldenden Person
    • Name, Vorname
    • optional: Funktion, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Telefonnummer
    Angaben zum Vorfall
    • Zeitraum der Datenpanne (von/bis)
    • Zeitpunkt der Feststellung der Datenpanne
    • ob die Meldung innerhalb von 72 Stunden erfolgt (wenn nicht, ist dies zu begründen)
    • Kategorie des Vorfalls
      (Hacking, Schadcode, Diebstahl, Verlust, Fehlversendung, Softwarefehler, Fehlentsorgung etc.),
    • Kategorie der betroffenen Daten
      (Gesundheit, genetische Daten, politische Meinungen, Passwörter, Adressen, Standort, Fotos/Videos, Gewerkschaftszugehörigkeit, Bank- und Kreditbereich, rassische und ethnische Herkunft, E-Mail-Adressen, Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung, biometrische Daten, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Berufsgeheimnis und so weiter)
    • präzise Beschreibung des Vorfalls, Anzahl der betroffenen Personen, ob die Betroffenen informiert wurden (wenn nicht, ist dies zu begründen)
    • wahrscheinliche Folgen für die Betroffenen
    • Beschreibung eventueller sonstiger Folge für die Betroffenen
    • getroffene technische und organisatorische Maßnahmen
      (um den Vorfall zu beenden und vergleichbaren Vorfällen in der Zukunft vorzubeugen)

    Ihre Meldung über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten wird bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten erfasst. Soweit Klärungsbedarf bezüglich Ihrer Meldung besteht, werden Sie vom zuständigen Bearbeitenden entsprechend kontaktiert.

    Sollte kein weiterer Klärungsbedarf bestehen, ist der Meldevorgang für Sie abgeschlossen.

     

    Fristen

    unverzüglich, möglichst binnen 72 Stunden, nachdem die Verletzung bekannt wurde

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en